Bundespolizisten stoppten am Montag bei Grenzkontrollen in Furth im Wald einen rumänischen Staatsangehörigen. Eine Datenbankabfrage förderte einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München zutage.
Grenzkontrolle am Übergang Furth im Wald / Schafberg
Am Montag, den 18. Mai 2026, gegen 16:00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen am Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg einen rumänischen Staatsangehörigen. Der Mann saß als Mitfahrer in einem Pkw mit moldauischer Zulassung und reiste zu diesem Zeitpunkt nach Deutschland ein.
Haftbefehl wegen sexueller Belästigung
Die routinemäßige Überprüfung der Personalien des Mannes ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München. Grundlage des Haftbefehls war eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung. Die ausstehenden Justizschulden beliefen sich auf knapp 1.000 Euro.
Schulden beglichen – Freilassung noch vor Ort
Der Mann war in der Lage, die offenen Justizschulden in voller Höhe zu begleichen. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde er noch vor Ort wieder auf freien Fuß gesetzt und konnte seine Reise fortsetzen.