Drei 14-jährige Jugendliche aus einer Wohneinrichtung sorgten am Mittwochabend gleich mehrfach für Polizeieinsätze. Neben Randale und Beleidigungen kam auch eine Messerbedrohung vom Vortag ans Licht.
Drei Jugendliche aus Wohneinrichtung abgängig
Am Mittwoch, gegen 18:15 Uhr, meldete ein Betreuer einer Jugendwohneinrichtung das Fehlen von drei Schutzbefohlenen. Bei den Abgängigen handelte es sich um einen 14-jährigen Jungen und zwei 14-jährige Mädchen, alle mit deutscher Staatsangehörigkeit. Eine der Jugendlichen besitzt zusätzlich die irakische Staatsangehörigkeit.
Eine Streife der Polizei konnte die kleine Gruppe kurz darauf in einer nahegelegenen Grünanlage antreffen. Die Identifizierung gestaltete sich dabei besonders einfach: Eine der Jugendlichen war den Beamten bereits vom selben Vormittag bekannt, da sie sich zuvor geweigert hatte, zur Schule zu gehen, und von der Polizei dorthin gebracht worden war.
Vape sichergestellt – Party im Park beendet
Bei einer der beiden jungen Frauen wurde eine sogenannte Vape aufgefunden und sichergestellt. Das Gerät kann von den Erziehungsberechtigten bei der Polizei abgeholt werden. Mit dem Erscheinen der Streife war die unerlaubte Freizeitgestaltung der Gruppe im Park beendet.
Randale in der Einrichtung – Polizei erneut gerufen
Kurze Zeit später wurde die Polizei erneut zur selben Wohneinrichtung gerufen. Die Jugendlichen, denen der Aufenthalt im Park von der Polizei verwehrt worden war, randalierten nun in der Einrichtung. Es kam zu gegenseitigen Beleidigungen sowie Körperverletzungshandlungen untereinander. Eine der jungen Frauen konnte auch nach dem Eintreffen der Polizei nicht beruhigt werden und musste in ein geeignetes Krankenhaus eingeliefert werden.
Messerbedrohung und mehrere Strafverfahren
Im Zuge der Sachverhaltsaufnahme wurde bekannt, dass bereits am Vortag eine der 14-Jährigen einen 17-jährigen Deutschen aus Schwandorf mit einem Messer bedroht hatte. Die Bedrohung mit einer Waffe ist auch bei Minderjährigen eine Straftat, die entsprechende jugendrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Polizei führt nun gegen die Beteiligten mehrere Strafverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung. Die Schulschwänzerin erwartet zusätzlich ein Bußgeldverfahren.