Amberg.  Ein düpierter Herr musste sich selbst wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz anzeigen, hatte sich doch ein prekärer Sachverhalt zugetragen. Er hatte sich eine Prostituierte in die Wohnung bestellt, die wie vereinbart erschien, aber eine Kollegin dabei hatte.

Wohl voller Vorfreude bat er trotzdem beide Frauen herein und ließ sich diesen Verstoß gegen die Kontaktbeschränkung und den Liebesdienst einen stattlichen Betrag kosten. Nach dem Stelldichein und der Verabschiedung der jungen Damen fehlten ihm jedoch 80 Euro und sein Handy.


Sofort rief er die Polizei, die nach dem Fahrzeug der Damen ohne Erfolg fahndete und auch eine Recherche über das nur teilweise bekannte Kennzeichen verlief ergebnislos. Das Positive, sein Handy fand sich nach kurzer Zeit wieder, denn es klingelte plötzlich während der Anzeigenaufnahme.

Alles in Allem – ein sehr teurer Abend, denn zu den gestohlenen 80 Euro kommen auch 250 Euro Bußgeld wegen der Missachtung der Kontaktbeschränkung hinzu.

 

Bericht der Polizei Amberg

Bild: Symbolbild