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Landkreis Cham richtet Corona-Schnelltest-Stationen an der Grenze ein

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Der Landkreis Cham reagiert mit Antigen-Schnelltest-Stationen an den Grenzübergängen Furth im Wald und Waldmünchen auf die künftige Pflicht für Grenzgänger und -pendler, bereits bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Landrat Franz Löffler: „Zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz des gemeinsamen Arbeitsmarktes ist diese engmaschige Testung richtig und notwendig.“

Testpflicht für Grenzgänger – Die Bundesregierung wird Tschechien ab dem kommenden Sonntag als „Hochinzidenzgebiet“ einstufen. Da der dann vorzulegende Test nicht älter als 48 Stunden sein darf, ergibt sich für die meisten regelmäßigen Grenzgänger/Pendler praktisch eine Testpflicht von zwei bis drei Mal pro Woche (je nach Arbeitstagen). Als Testnachweis ist neben dem PCR-Test auch ein sog. Antigen-Schnelltest anerkannt. Ohne entsprechenden Testnachweis ist die Einreise und damit auch die Arbeitsaufnahme praktisch nicht mehr möglich.

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Schnelltest-Stationen ab Montag (25.01.2021), 5 Uhr – Um eine sowohl für die Pendler leistbare, aber dennoch für die Gesundheitsbelange sichere Handhabung zu ermöglichen, hat das Landratsamt Cham in enger Abstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung entschieden, an den beiden Grenzübergängen Furth im Wald und Waldmünchen Schnelltest-Stationen – betrieben durch die Firma 21 DX -zu errichten. Diese Schnellteststationen stehen bereits am kommenden Montag, 25. Januar 2021, zur Verfügung. Diese sind Montag bis Freitag von jeweils 05.00 bis 08.00 Uhr sowie 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Jeder Pendler hat damit die Möglichkeit, sich bei der Einreise am Grenzübergang einen Schnelltest abnehmen zu lassen. Bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist die Arbeitsaufnahme in der Firma gewährleistet. Der Testnachweis ist vom Grenzgänger mitzuführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Die durchzuführenden Tests in den Testzentren werden für die Pendler – wie bisher auch – kostenlos angeboten.

Vorab-Registrierung erforderlich – Die Probanden sollen sich unter https://21dx.medicus.ai vorab registrieren. Bis auf weiteres sollte in die Felder „Abweichender Standort in den nächsten beiden Wochen“ die Adresse des Arbeitgebers eingetragen werden. In den kommenden Tagen wird diesbezüglich ein Pflichtfeld ergänzt. Diese Angabe unterstützt die Kontaktnachverfolgung. Bei dieser Registrierung wird für die Probanden ein persönlicher QR-Code erstellt. Dieser QR-Code sowie Ausweispapiere und die Arbeitgeberbestätigung sind zwingend zur Testung mitzubringen.

Keine Arbeitsaufnahme bei positivem Schnelltest – Fällt der Test positiv aus, wird unmittelbar die Gesundheitsbehörde – und vor dort auch der Arbeitgeber verständigt. Der Pendler darf die Arbeit nicht aufnehmen und muss wieder nach Hause bzw. nach Tschechien zurückkehren und sich dort in Quarantäne begeben. Eine Bestätigung des positiven Schnelltests durch einen PCR-Test kann dann zweckmäßigerweise in Tschechien oder aber auch ersatzweise unverzüglich im PCR- Testzentrum in Cham abgenommen werden. Der Arbeitnehmer sollte zusätzlich vom Unternehmen/Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass das Ergebnis des Bestätigungstests (PCR) – sollte dieser in Tschechien erfolgen – von diesem an das Gesundheitsamt weitergeleitet wird (vorrangig per Mail an befunde@lra.landkreis-cham.de).

 

Adresse der Teststationen

  • Höll 23, 93449 Waldmünchen
  • Böhmerstraße 70, 93437 Furth im Wald

 

Öffnungszeiten:

jeweils Montag bis Freitag; 05:00 – 08:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

 

Registrierung erforderlich unter https://21dx.medicus.ai

 

Touristische Tagesausflüge innerhalb des Landkreises und in den Landkreis Cham hinein sind auch außerhalb eines 15-Kilometer-Umkreises wieder möglich. Das Landratsamt Cham hat am Freitag eine entsprechende Anordnung erlassen, die am Samstag in Kraft tritt. Landrat Franz Löffler appelliert aber an alle, die touristische Ziele im Landkreis ansteuern wollen, im Sinne des Infektionsschutzes zurückhaltend und unter Beachtung aller Hygiene- und Abstandsregeln zu handeln.

Möglich wurde die Aufhebung der Beschränkungen, weil die 7-Tage-Inzidenz/100000 Einwohner der Infektionen mit dem SARS-CoV-2 –Virus im Landkreis Cham bereits seit neun Tagen deutlich und stabil unter 200 liegt.

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 4 vom 22. Januar 2021 veröffentlicht.

https://www.landkreis-cham.de/media/34227/nr_04_vom_22-01-2021.pdf

 

Berichte des Landratsamtes Cham

Bild: Symbolbild

Tags: 15kmGrenzeLkr. ChamSchnelltest
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