Weiden. Mülltonnen im Vollservice werden ab dem 25.01.2021 von den Müllwerkern wie gewohnt vom Grundstück zum Müllfahrzeug und nach der Leerung wieder zurückgebracht. Das teilt das Tiefbauamt der Stadt Weiden mit. Damit sind die bisherigen Einschränkungen im Vollservice bei der Müllentleerung aufgehoben. Die Stadt Weiden bedankt sich bei allen Bürger*innen für die Unterstützung und Mithilfe der städtischen Müllabfuhr zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Müllentsorgung.
Weiden. Der Mikrozensus des Bayerischen Landesamtes für Statistik ist im Januar 2021 gestartet. Die gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In Bayern werden in diesem Jahr rund 60.000 Haushalte zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaften, Lebenssituationen, Beruf und Ausbildung befragt.
Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsprinzip, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird. Die Befragungen werden zum Teil von ehrenamtlichen Interviewer*innen im Auftrag des bayerischen Landesamtes für Statistik vielfach als telefonisches Interview durchgeführt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit die Interviewfragen im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Papierfragebogen per Post zu übermitteln. Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild über die Lebensverhältnisse aller gesellschaftlicher Gruppen zu zeichnen.
Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig das jeder ausgewählte Haushalt an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Dabei sind der Datenschutz und die Geheimhaltung, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik umfassend gewährleistet. Zudem kündigen Interviewer*innen das geplante Telefoninterview bei den Haushalten stets vorher schriftlich an.
Oberbürgermeister Jens Meyer bittet alle Weidener Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewer*innen zu unterstützen.
Weiden. Um den Infektionsschutz im öffentlichen Raum gerade dort zu verbessern, wo immer noch viele Menschen aufeinandertreffen, hat der Ministerrat am 12.01.21 beschlossen, dass im ÖPNV und im Einzelhandel das Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske verpflichtend sein soll.
Diese Regelung ist bayernweit zum 18.01.2021 in Kraft getreten. Da allerdings der Preis von Masken mit FFP2-Schutzwirkung höher liegt als der von sog. Alltagsmasken, stellt der Freistaat Bayern besonders Bedürftigen entsprechende Masken frei zur Verfügung. Vorgesehen ist, dass bezugsberechtigte Bedürftige zunächst 5 solcher FFP2 Masken (oder gleichwertige KN95 Masken) erhalten sollen.
Die Masken werden zur Zeit von Mitarbeitern der Stadtverwaltung kommissioniert. Bezugsberechtigt sind Empfänger von Grundsicherungsleistungen ab 15 Jahre (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SBG XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose.
Um im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmen unnötige Kontakte zu vermeiden, werden die Masken in den nächsten Tagen den genannten Leistungsberechtigten mit einem Begleitschreiben zum richtigen Gebrauch der Masken kostenlos per Post zugesandt. Obdachlosen Personen im Stadtgebiet werden die Masken von der Initiative e. V. ausgegeben.
Bericht der Stadt Weiden
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