Schwarzhofen, Hemau Donaustauf Weiden Unfall Polizei Amberg Oberpfalz Unfallflucht Regensburg Kemnath Weiden Kurzmeldungen, Burglengenfeld, Neumarkt

Zusammenstoß in der Mühlstraße



Vorfahrtsmissachtung bei Lauterhofen


Kollision am Kurt-Romstöck-Ring


Info

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich oft Fahrerflucht genannt, ist eine Straftat nach § 142 StGB in Deutschland. Jeder Beteiligte hat nach einem Unfall die Pflicht, eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten, um die Feststellung der Personalien und der Unfallbeteiligung zu ermöglichen.