Am Freitag kam es in Neumarkt i.d.OPf. und Umgebung zu mehreren Unfällen mit Leichtverletzten.
Zusammenstoß in der Mühlstraße
Gegen 08:00 Uhr am 24.04.2026 ereignete sich ein Unfall in der Mühlstraße in Neumarkt. Ein 83-jähriger Autofahrer wollte nach rechts in die Weiherstraße abbiegen, übersah dabei jedoch eine 14-jährige E-Scooter-Fahrerin, die unerlaubterweise eine Freundin beförderte. Beide Mädchen stürzten und verletzten sich leicht.
Der Autofahrer fuhr nach einer kurzen Nachfrage weiter, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Die Polizei ermittelt nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung. Eine Zeugin hatte den Vorfall beobachtet und gemeldet. Es entstand ein Sachschaden von ca. 150 €.
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Vorfahrtsmissachtung bei Lauterhofen
Gegen 13:45 Uhr am selben Tag missachtete ein 28-jähriger Audi-Fahrer beim Einbiegen auf die Bundesstraße 299 die Vorfahrt. Es kam zum Zusammenstoß mit einem 54-jährigen Motorradfahrer, der sich leicht verletzte und in ein Klinikum eingeliefert wurde. Der Sachschaden wird auf rund 2.500 € geschätzt. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Autofahrer eingeleitet.
Kollision am Kurt-Romstöck-Ring
Gegen 16:20 Uhr kam es am Kurt-Romstöck-Ring in Neumarkt zu einem weiteren Unfall zwischen einem Auto und einem E-Scooter. Eine 77-jährige Mercedes-Fahrerin wollte auf einen Parkplatz abbiegen und übersah dabei einen 14-jährigen E-Scooter-Fahrer, der stürzte und sich leicht verletzte. Sachschaden entstand nicht. Auch hier wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Info
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich oft Fahrerflucht genannt, ist eine Straftat nach § 142 StGB in Deutschland. Jeder Beteiligte hat nach einem Unfall die Pflicht, eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten, um die Feststellung der Personalien und der Unfallbeteiligung zu ermöglichen.