München.  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger wird bei der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder am heutigen Montag die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie vorschlagen. Zudem soll die Senkung auch auf Getränke ausgeweitet werden.

Der Freistaat bringt einen entsprechenden Beschlussvorschlag ein. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Mehrwertsteuer für die Gastronomie muss dauerhaft gesenkt werden, um den Wirtinnen und Wirten dringend benötigte finanzielle Spielräume zu verschaffen. Auf diesem Weg können die Betriebe die enormen Umsatzeinbußen durch die  Corona-bedingten Einschränkungen zumindest etwas kompensieren.“


Leider schränkt das derzeitige Infektionsgeschehen den regulären Betrieb in den kommenden Wochen weiter ein. Aiwanger: „Ich wünsche mir, dass unsere Wirtinnen und Wirte bald wieder für ihre Gäste da sein können. Die Betriebe brauchen dann mehr denn je die Entlastungen durch den verminderten Mehrwertsteuersatz, damit die Branche wieder auf die Beine kommt.“

Der Wirtschaftsminister fordert die Senkung der Mehrwertsteuer auch für Getränke, da die bisherige Ungleichbehandlung in der Praxis vor allem unnötigen Aufwand in der Rechnungsstellung verursache: „Mit einer Angleichung können wir den Bürokratieaufwand für Wirtinnen und Wirte verringern und deren finanzielle Basis verbessern“, so Aiwanger.

Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ist seit 1. Juli 2020 befristet bis 30. Juni 2021 von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt. Nach Verabschiedung des Konjunkturpaketes liegt die Umsatzsteuer aktuell bis Ende 2020 bei 5 Prozent. Für Getränke gilt weiterhin der allgemeine Steuersatz. Dieser wurde im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms für die Zeit vom 1. Juli  bis Jahresende von derzeit 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt.

 

Bericht: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Bild: Symbolbild