(Berichte: Landratsamt Amberg-Sulzbach) – Landratsamt einen Tag lang nicht erreichbar – Auch Außenstellen und Wertstoffhöfe sind zu – Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass am Faschingsdienstag, 13. Februar 2024, das Landratsamt Amberg-Sulzbach einen Tag geschlossen bleibt. Anrufe und E-Mails können an diesem Tag nicht entgegengenommen werden.
Die Regelung gilt auch für die Außenstellen wie Zulassungs- und Führerscheinstelle, Volkshochschule, Gesundheits- und Veterinäramt sowie die Wertstoffhöfe, auch sie bleiben am Faschingsdienstag geschlossen.
Ab Mittwoch, 14. Februar, sind sämtliche Ämter und Dienststellen wieder wie gewohnt erreichbar.
Neue Nachhaltigkeitsprojekte gesucht – Einreichungsfrist endet am 31. März – Sowohl die Duft- und Heilkräuter-Oase bei der Kneipp-Anlage in Königstein als auch die Naturforschernachmittage „Der Natur auf der Spur“ für Kinder der Grundschule Auerbach sind Beispiele für nachhaltige Projektideen, die vergangenes Jahr mit Zuschüssen aus dem Topf der Leitbild-Strategie des Landkreises realisiert worden sind. Jetzt können wieder Fördermittel für Ideenvorschläge abgerufen werden; allerdings müssen die Anträge bis spätestens 31. März 2024 im Landratsamt eingehen.
„Versäumen Sie diese Frist nicht, wenn Sie ein neuartiges Projekt im Landkreis verwirklichen wollen. Wir freuen uns auf viele Vorschläge“, betont Landrat Richard Reisinger in einer Presseinformation seiner Behörde. „Denn sie zeigen uns, wie ideenreich und kreativ der Nachhaltigkeitsgedanke vor der eigenen Haustüre gelebt werden kann“, so der Landkreischef, der dem Nachhaltigkeitsrat vorsitzt. Dieser entscheidet letztlich über die Vergabe und die Höhe der Fördergelder.
Bis zu 1.000 Euro beziehungsweise bis zu 80 Prozent der veranschlagten förderfähigen Projektkosten können bezuschusst werden, wie die Leitbild-Verantwortliche beim Landkreis, Regionalmanagerin Katharina Schenk, weiter mitteilt. Für Kooperationsprojekte, an denen mehrere Projektpartner beteiligt sind, sind sogar 2.000 Euro förderfähig. Antragsberechtigt seien Kommunen, Vereine und Verbände aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach. Voraussetzung: „Ein gleichartiges Projekt darf es im Landkreis noch nicht geben“, so Schenk, und ergänzt, dass die Förderung für Gewerbetreibende nicht geeignet ist.
Das Bewerbungsformular kann unter www.deinezukunft-as.de heruntergeladen werden. Die Förderanträge müssen bis spätestens 31. März schriftlich beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, L1 Leitbild, Schloßgraben 3, 92224 Amberg eingereicht werden. Auskünfte erteilt Katharina Schenk unter leitbild@amberg-sulzbach.de.