Landkreis Cham startet neues virtuelles Ausbildungsportal – Schülerinnen und Schüler können sich online über Betriebe informieren – Wenn sich die Schullaufbahn dem Ende zuneigt, stehen viele Schulabgänger vor einer schwierigen Entscheidung: Welcher Beruf passt zu meinen Interessen und Fähigkeiten? Welche Betriebe bilden in meiner Heimatregion aus und welche Ausbildungswege existieren überhaupt?

Um jungen Menschen und ihren Eltern bei der Berufsorientierung zu unterstützen, hat der Landkreis Cham zusammen mit der Wirtschaftsförderung ein virtuelles Ausbildungsportal entwickelt. Ab sofort finden angehende Berufseinsteiger dort einen digitalen Überblick über die breite Palette von Ausbildungsbetrieben im Landkreis. Sortiert ist das Angebot nach den wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern der Unternehmen. Das Spektrum reicht von der Baubranche über das Handwerk, Hotel- und Gastronomie und Industrie bis zum Sozialen Bereich.

Innovative und zeitgemäße Lösung für Berufsorientierung

Der Chamer Landrat Franz Löffler begrüßt das neue digitale Angebot als wichtigen Baustein bei der Berufsorientierung: „Das virtuelle Ausbildungsportal ist eine innovative Lösung, um den Bedürfnissen der Jugendlichen gerecht zu werden und ihnen eine zeitgemäße Möglichkeit zur Berufsorientierung zu bieten. Damit schaffen wir eine sinnvolle Ergänzung zu den Berufswahlmessen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern die bestmöglichen Chancen für ihre berufliche Laufbahn.“

Der Landkreis Cham organisiert bereits erfolgreich drei große Berufswahlveranstaltungen pro Jahr: Die Ausbildungsmesse AZUBI live, die Messe für soziale Berufe CHAM Sozial und die Studienwahlmesse Academicus. Diese Veranstaltungen bieten eine hervorragende Möglichkeit, direkten Kontakt zu Unternehmen und Bildungseinrichtungen herzustellen.

135 Berufsbilder dank starker und innovativer Unternehmen

Das neue Portal ermöglicht es den Berufsanfängern nun, Informationen über Ausbildungsplätze und Karrieremöglichkeiten in der Region unabhängig von Ort und Zeit kostenlos abrufen zu können. Gleichzeitig bietet es allen auszubildenden Betrieben der Region die Möglichkeit, die eigenen Angebote, Anforderungen und Karrieremöglichkeiten ohne zeitliche Befristung zu präsentieren. Auch für Firmen ist die Teilnahme an der Ausbildungsplattform kostenfrei.

„Der Landkreis Cham ist stolz darauf, ein breit gefächertes Ausbildungsangebot zu bieten, das Schulabsolventen die Auswahl aus ca. 135 verschiedenen Berufsbildern ermöglicht“, betont Landrat Franz Löffler. „Dank der starken und innovativen Unternehmen in der Region haben Jugendliche die Möglichkeit, ihre berufliche Zukunft in vielfältigen Bereichen zu gestalten.“ Schulen, Eltern und die Lehrkräfte wurden per „Elternbrief“ bzw. „Infobrief für Lehrkräfte“ über das neue Angebot informiert. Denn besonders die Eltern haben bei der Berufsorientierung ihrer Kinder und deren Entscheidung für einen Beruf großen Einfluss.

Für weitere Informationen – sowohl für Berufseinsteiger als auch für an der Teilnahme interessierte Unternehmen – besuchen Sie bitte das Ausbildungsportal des Landkreises Cham unter: https://www.landkreis-cham.de/wirtschaft-bildung/arbeitsmarkt-bildung/ausbildungs-und-jobboerse/ausbildungsbetriebe/

Lagerfeuer entzünden im Einklang mit der Natur – Naturschutzbehörde gibt Hinweise zu den wichtigsten Verhaltensregeln – Mit dem Einbruch der Sommerzeit und den günstigen Wetterbedingungen steigt die Lust zum Grillen oder Lagerfeuer machen. Wer im kleineren, privaten Kreis ein Lagerfeuer in der freien Natur, am Wasser oder im Wald organisiert, findet im Landkreis Cham zahlreiche attraktive Stellen. Damit wir dort auch in Zukunft eine ansprechende und vielfältigen Landschaft vorfinden, gilt es einige Verhaltensregeln zu beachten.

„Das gemütliche Beisammensein bei einem Lagerfeuer, ob in der Natur oder im eigenen Garten, erfreut sich großer Beliebtheit. Wir alle sind aber bei solchen Anlässen in der Verantwortung, unseren Beitrag zum Schutz und Erhalt unserer wertvolle Naturlandschaft zu leisten“, ruft Landrat Franz Löffler gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Cham zur Rücksichtnahme auf.

Vermüllte Lagerfeuerstätten in freier Natur  

Anlass für diesen Hinweis geben mehrere stark mit Müll und Unrat verschmutzte Lagerfeuerstätten, die von Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde an unterschiedlichen Stellen im Landkreis in freier Natur und in Waldgebieten entdeckt worden sind. Müll in allen Farben und Formen, Lebensmittelverpackungen, Flaschen, Taschentücher und Campingmöbel wurden nach dem Lagerfeuer einfach an Ort und Stelle liegen gelassen. Das ist nicht nur für jeden unangenehm, der die Stelle als nächstes besucht, auch für die Natur und für das Landschaftsbild entsteht ein enormer Schaden.

Überdies weist die Untere Naturschutzbehörde auf das hohe Gefahrenpotenzial hin, wenn ein Lagerfeuer in unmittelbarer Nähe oder sogar innerhalb eines Waldgebietes entzündet wird. Bei heißen Temperaturen und Trockenheit reicht oft schon ein Funke aus, um einen Waldbrand auszulösen. Dies gilt insbesondere angesichts der in den letzten Wochen angestiegenen Waldbrandgefahr im Landkreis.

Zu berücksichtigen sind ebenso die Eigentümer der Flächen, auf denen das Lagerfeuer abgebrannt wird. Im Schadensfall haben die Wald- und Wiesenbesitzer und alle Betroffenen dann die Folgen anderer zu tragen. Grundstückseigentümer sind die erste Ansprechperson für alle, die auf den Grundstücken zum Beispiel ein Lagerfeuer anzünden möchten. Ohne die Zustimmung des Eigentümers ist ein Lagerfeuer schon von vornherein nicht möglich.

So wird das Lagerfeuererlebnis zum Genuss für Mensch und Natur

Damit das Abrennen eines Lagerfeuers zu einem gefahrlosen Erlebnis für alle Beteiligten wird, bittet die Untere Naturschutzbehörde um die Beachtung folgender Verhaltensregeln:

  1. Wenn man eine Stelle für ein Lagerfeuer wählen möchte, sollte sich diese nicht in der näheren Umgebung zu geschützten Biotopen befinden. Es ist zusätzlich sicherzustellen, dass keine wildlebenden Tiere gestört oder sogar verletzt werden. Das kann auch passieren, wenn das Brennholz über längere Zeit zwischengelagert wird und sich Tiere darin einen Rückzugsort geschaffen haben.
  2. Wer im Wald oder in einem Abstand von bis zu 100 m ein offenes Feuer entzünden möchte, braucht eine Genehmigung vom AELF Cham – Bereich Forsten (Tel. 09971/485-2010, Mail: poststelle@aelf-ch.bayern.de). Im Umkreis des Feuers ist zu weiteren Sicherheit auf mindestens 5 m Breite alles Brennbare zu entfernen. Ebenso ist ein Abstand zu Gebäuden von 5 m einzuhalten und von leicht entzündbaren Stoffen 25 m.
  3. Weite Teile des Landkreises Cham befinden sich im Landschaftsschutzgebiet. Wenn der Wald oder der Waldrand nicht betroffen sind, braucht man eine Genehmigung von der unteren Naturschutzbehörde (Tel. 09971/78-392, Mail: naturschutz@lra.landkreis-cham.de). Auch von öffentlicher Seite gibt es bei Abhalten von Lagerfeuern und Feiern allerlei zu beachten. Das Lagerfeuer ist zunächst einmal an die Gemeinde zu melden. So können Fehlalarme verhindert werden und bei Gefahr schnell reagiert werden. Im Zweifel ist es immer besser anzurufen und nachzufragen.
  4. Keine Feuerstellen über Baumstümpfen/Stöcken entzünden! (In alten, morschen Baumstümpfen und Stöcken kann sich die Glut lange halten und noch nach Tagen ein unkontrolliertes Feuer ausbrechen!)
  5. Das Holz für die Feuerstelle muss unbehandelt sein. Für stärkere Flammen am besten harzreiches Holz wählen, kein Treibstoff oder Altöl zum Anfeuern verwenden. Es ist nicht zulässig Abfälle, gestrichenes oder lackiertes Holz, Sperrmüll, Reifen oder Kunststoffe zu verbrennen.
  6. Wenn das Feuer entzündet ist, darf es nicht aus den Augen gelassen werden. Zwei Paar Augen sind da am besten. Die Aufpasser sollten dabei über 16 Jahre alt sein und schnell reagieren können. Sollte starker Wind auftreten, das Feuer sofort löschen. Zum Schluss ist es wichtig zu prüfen, ob das Feuer und die Glut vollständig erloschen ist.

Wichtige Hinweise zum Lagerfeuer im Garten

Im eigenen Garten ist ein Lagerfeuer grundsätzlich ohne Erlaubnis möglich. Im Landschaftsschutzgebiet, auf eigenem Grundstück, muss es der zum Haus zugehörige Garten sein. Wiesen und sonstige Flächen, die auf einem Grundstück liegen, zählen nicht dazu. Bei angrenzenden Wald gelten die gleichen Bestimmungen wie in der freien Natur.

Die Verwendung von handelsüblichen Feuerschalen und –körben können ebenso ohne Erlaubnis genutzt werden. Bei Lagerfeuer im eigenen Garten wird empfohlen, die Nachbarn zu informieren um Fehlalarme und Störungen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass das Feuer klein gehalten wird und immer noch als gemütliches Feuer einzustufen ist.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet dringend darum, kein offenes Feuer im Wald bei hoher Trockenheit zu entzünden. In der freien Natur darf kein Feuer ohne Zustimmung der Grundstückseigentümer, Gemeinden und Behörden entzündet werden. Es wird empfohlen, auf das Rauchen im Wald zu verzichten und zu guter Letzt sollten die besuchten Stellen immer sauber verlassen werden! Denn nur so können auch die nächsten Besucher, Wanderer oder Spaziergänger eine saubere Landschaft vortreffen. Am besten lässt sich die Natur mit Achtsamkeit und Respekt genießen.

Berichte des Landratsamtes Cham