Planfeststellungsbeschluss für Hochwasserschutz Regendorf erlassen
Regensburg. Das Landratsamt Regensburg hat am 14. September 2022 den Planfeststellungsbeschluss für die Hochwasserschutzmaßnahme in Regendorf (Gemeinde Zeitlarn) erlassen. Es handelt sich dabei um die vierte Hochwasserschutzmaßnahme im Gemeindebereich Zeitlarn, die vom Freistaat Bayern – vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg – geplant wurde. Die Gemeinde Zeitlarn steht im engen Kontakt mit dem Wasserwirtschaftsamt, um nun die weiteren Schritte zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen abzustimmen.
Bereits in den Jahren 2007 und 2008 konnten zwei Bauabschnitte (Zeitlarn-Schulsiedlung und rechts Wenzenbachufer-Bereich Nord-Ost) realisiert werden. Im Jahr 2020 erging dann der Planfeststellungsbeschluss für den dritten Bauabschnitt (linkes Wenzenbachufer mit Hauptort).
Die jetzt planfestgestellte Hochwasserschutztrasse im Bereich Regendorf wird eine Gesamtlänge von 988 Metern aufweisen. Hierzu wird unter anderem eine Hochwasserschutzmauer westlich von Regendorf entlang dem Wagner-Graben sowie anschließend entlang der Umgehungsstraße in nördlicher Richtung errichtet. Neben der Hochwasserschutzmauer sind auch zwei Schöpfwerke zur Binnenentwässerung sowie ein Lagergebäude zur Aufbewahrung mobiler Hochwasserschutzelemente geplant. Die Maßnahme dient dem Schutz gegen ein 100-jährliches Hochwasser.
Schuljahr 23/24: Schuleingangsuntersuchungen starten
Regensburg. Die in Bayern für alle Vorschulkinder verpflichtende Schuleingangsuntersuchung wird nicht mehr – wie früher – in den Kindertagestätten durchgeführt, sondern in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes im Landratsamt. Um die Terminvereinbarung für die Eltern möglichst einfach zu gestalten, finden die Anmeldungen für die Untersuchungen online statt. Die Personensorgeberechtigten erhalten nach der Vorstellung im Gesundheitsamt eine sogenannte „Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule“, die bei der Schuleinschreibung vorgelegt werden muss. Die Information ist relevant für Eltern, deren Kinder ab 2023/24 die Schule besuchen werden.
Und so läuft es
Alle Eltern mit Wohnsitz in Stadt und Landkreis Regensburg, deren Kind(er) im Schuljahr 2023/24 eingeschult werden, bekommen in den nächsten Wochen, Monaten einen Brief mit einer für die Online-Anmeldung notwendigen ID-Nummer. Mit dieser Nummer können sich die Eltern in das Anmeldesystem einloggen und werden dann weiter navigiert.
Die Reihenfolge des Versands der Einladungsschreiben wird nach Kitas koordiniert. Das heißt, dass die Eltern der Vorschulkinder einer Kita zeitgleich angeschrieben werden. Ab Herbst 2022 bis circa Mitte Juli 2023 werden rund 3.500 Vorschulkinder untersucht.
Was zur Untersuchung mitzubringen ist
Das Team vom Gesundheitsamt empfiehlt allen Eltern dringend, vor der Schuleingangsuntersuchung im Landratsamt die Vorsorgeuntersuchung U 9 beim Kinder- oder Hausarzt durchführen zu lassen. (Diese wird von den Krankenkassen zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat erstattet. Bitte bedenken Sie das bei Ihren Planungen.)
Hintergrund Schuleingangsuntersuchung
Die Einschulungsuntersuchung dient der frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Störungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können. Das Team vom Gesundheitsamt spricht bei Bedarf Empfehlungen für Behandlungen und Fördermöglichkeiten aus. Darüber hinaus beraten die Kolleg/-innen zu Fragen der Rückstellung beziehungsweise vorzeitigen Einschulung.
Wie die Schuleingangsuntersuchungen bayernweit geregelt werden
Die Untersuchungen werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten bis dato unterschiedlich geregelt – was unter anderem mit der personellen Ausstattung der jeweiligen Gesundheitsämter sowie den vorhandenen Räumlichkeiten zusammenhängt. In Hinblick auf die für die Zukunft beschlossene reformierte Schuleingangsuntersuchung, die den Fokus auf Kinder im Alter zwischen 4 und 5 Jahren haben und demzufolge die Begleitung durch ein Elternteil nötig sein wird, sowie aus Infektionsschutzgründen, wurden die Schuleingangsuntersuchungen für die Vorschulkinder aus Stadt und Landkreis Regensburg von den Kitas ins Landratsamt verlegt. Für die Eltern ergibt sich dadurch der Vorteil des sofortiges Austauschs mit und Beratung durch die Fachkräfte vor Ort.
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Anträge auf Fahrtkostenerstattung können noch bis 31. Oktober gestellt werden
Regensburg. Bis zum 31. Oktober 2022 können im Landratsamt Anträge zur Fahrtkostenerstattung gestellt werden. Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis wohnen und auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden. Dies sind Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen in Vollzeit und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Schülerinnen und Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen.
Die Anträge, die sich ausschließlich auf das zurückliegende Schuljahr 2021/2022 beziehen können, müssen bis spätestens 31. Oktober 2022 beim Landratsamt Regensburg (Schülerbeförderung, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg) eingegangen sein. Sie müssen vollständig ausgefüllt, vom volljährigen Schüler beziehungsweise beim minderjährigen Schüler vom Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen (Fahrkarten und Schulbestätigung) abgegeben werden. Eine Antragstellung per E-Mail ist somit nicht möglich. Das Formular „Antrag auf Fahrtkostenerstattung“ ist auf der Homepage des Landkreises Regensburg hinterlegt (Bürgerservice/Bildung und Arbeit/Schülerbeförderung/Formulare).
Kontakt: Landratsamt Regensburg, Sachgebiet L 14, Schülerbeförderung, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, Linda Würdinger, Telefon 0941 4009-529 oder Doreen Jahn, Nebenstelle -627; Telefax: 0941 4009-422; E-Mail: schuelerbefoerderung@lra-regensburg.de Internet: www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/bildung-arbeit/schuelerbefoerderung.
Weitere Informationen:
Was ist erstattungsfähig?
Alle Fahrten zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zur nächstgelegenen Schule sowie zu Prüfungen, soweit die Schule dies bestätigt. Vorzulegen sind dabei mit dem Erstattungsantrag alle im Laufe des Jahres gesammelten Originalfahrkarten für die verkehrsüblich günstigsten Strecken (bei der Bahn: 2. Klasse). Im RVV- und VGN-Raum kann dabei ein 365-Euro-Ticket gelöst werden. Erstattungsfähig sind nur die Kosten des günstigsten Tarifs. Verlorengegangene oder fehlende Fahrkarten können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Über Ausnahmen wie zum Beispiel notwendige Fahrten mit dem Privatauto oder Änderungen der persönlichen Situation während des abgelaufenen Jahres informiert das Landratsamt unter www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/bildung-arbeit/schuelerbefoerderung.
Familienbelastungsgrenze von 465 Euro
Die Fahrtkosten werden nur insoweit erstattet, als die Familienbelastungsgrenze von 465 Euro überschritten wird. Beispiel: Belaufen sich die Fahrtkosten zur Schule innerhalb eines Schuljahres auf 500 Euro, erhält der Antragsteller den Differenzbetrag in Höhe von 35 Euro zurück. Bei Nutzung eines 365-Euro-Tickets entfällt somit eine Erstattung. Bezieht allerdings ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII sowie Arbeitslosengeld II oder Hartz IV), werden die Beförderungskosten in voller Höhe erstattet. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer dauerhaften Behinderung auf Beförderung angewiesen sind.
Landkreismeisterschaften erfolgreich beendet – Große Beteiligung bei den Wettkämpfen im Doppel
Regensburg. Am vergangenen Wochenende wurden die Doppelwettbewerbe der 37. Landkreismeisterschaft im Tennis ausgetragen. Insgesamt beteiligten sich 100 Jugendliche und Erwachsene an den traditionellen Wettbewerben. Mit 35 Meldungen stellte der TC Neutraubling die größte Teilnehmergruppe, gefolgt vom TSV Alteglofsheim mit 10 Personen und dem SV Zeitlarn mit 9 Jugendlichen und Erwachsenen. Nach Altersgruppen gestaffelt nahmen 20 Doppelpaarungen im Jugendbereich, 46 Paarungen bei den Erwachsenen und 34 Mixed-Paarungen an der Veranstaltung teil.
Die beiden Vorsitzenden des Tennisclubs Neutraubling, Tobias Koch und Andrea Reinisch, übernahmen gemeinsam mit Harald Bauer vom SSV Köfering auch in diesem Jahr die Organisation der Wettbewerbe. Im Namen der Turnierleitung übermittelte Harald Bauer die Grüße und Glückwünsche der Schirmherrin Landrätin Tanja Schweiger. Er bedankte sich bei den Spielerinnen und Spielern für ihren sportlichen Einsatz und die Fairness bei den Wettkämpfen. Den Vereinsvorständen, Sponsoren und allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern dankte er für ihr großes Engagement und ihre tatkräftige Unterstützung.
Die Ergebnisse der Landkreismeisterschaften im Tennis-Doppel im Überblick:
Junioren U12: 1. Lukas Schmidmeier und Tim Werner, beide SV Zeitlarn; 2. Jakob Schmidmeier und Felix Smolarczyk, beide SV Zeitlarn; 3. Till Schneider und Jonas Seefelder, beide TC Neutraubling
Junioren U18: 1. Leonard Forster und Tim Henning, beide TC Neutraubling; 2. Johannes Herkenhoff und Finn Lux, beide 1. Regensburger Tennisklub; 3. Raphael Nunner und Paul Rosenlehner, beide TC Neutraubling
Mixed Gruppe B: 1. Isabell Schwarzkönig und Ralf Holzmannstetter vom SV Zeitlarn; 2. Leatitia Piot und Christophe Piot vom TSV Alteglofsheim; 3. Reinhilde Sturm und Franz Sturm vom TC Neutraubling
Mixed Gruppe A: 1. Pia Obermeier, TB ASV Regenstauf, und Marco Marten, TC Viehausen; 2. Hannah Ausborn, TB-ASV Regenstauf und Christoph Müller, SV Wenzenbach; 3. Janina Sobetzko, 1. Regensburger Tennisklub, und Yannick Throm, TSV Kareth-Lappersdorf
Herren 60: 1. Klaus Huber und Harald Schiller, MSC Pfatter; 2. Enzo Di Varano und Peter Forster, TC Schierling; 3. Jürgen Pilz, TST Grünthal, und Rudi Wimmer, TC Eggmühl
Damen 40: 1. Sabine Heizer und Petra Kindermann, TC Neutraubling; 2. Helene Brzozowski und Ulrike Lutter, beide TC Neutraubling; 3. Heike Leonhard und Sinem Tuchscherer beide TC Neutraubling
Damen: 1. Jessica Wilhelm und Sabrina Zimmermann, beide TC Neutraubling; 2. Heidi Piberger und Isabell Schwarzkönig, beide SV Zeitlarn; 3. Anna Kandlbinder und Marika Wünsch, beide SC Sinzing
Herren: 1. Patrick Müller, SV Obertraubling, und Tino Wötzel, SSV Köfering; 2. Michael Kraus und Marcus Schneider, beide TC Neutraubling; 3. Rupert Karl und Gerhard Nummer, beide TC Neutraubling
Hintergrund:
Die Landkreismeisterschaften 2021/2022 werden von den Vereinen eigenverantwortlich organisiert und vom Landkreis in erster Linie finanziell, zum Teil auch logistisch unterstützt.
Kontakt: Andrea Zeller, Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Wirtschaft, Regionalentwicklung und Tourismus, Telefon 0941 4009-663, E-Mail: sport@lra-regensburg.de.
Landkreismeisterschaften 2021/22 – weitere Veranstaltungsdaten:
Trail-Run: 26. September 2022 in Wald, Landkreis Cham, Veranstalter: TSV Bernhardswald;
Ski Alpin und Snowboard: 29. Januar 2023 in St. Englmar, Ausrichter: TV Schierling.
(Bericht und Bild: Landratsamt Regensburg)