Berichte der Stadt Weiden / Bild: Archivbild
Weiden. Ab Freitag, den 07.01.2022, ist der Zugang zu den Dienststellen der Stadt Weiden, insbesondere dem Neuen Rathaus, nur unter Einhaltung der 3G-Regel möglich. Das heißt, das Betreten der städtischen Dienststellen ist nur geimpften, genesenen und getesteten Personen gestattet. Der entsprechende Nachweis muss beim Betreten zusammen mit einem Ausweisdokument zur Kontrolle unaufgefordert vorgezeigt werden.
Ein Corona-Schelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Die Stadt Weiden i.d.OPf. setzt damit die Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs um. Die Maßnahme dient zum Schutz vor der hochansteckenden Omikron-Variante in der Corona-Pandemie. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten.
Hiervon nicht betroffen sind die Dienststellen, für die gesonderte Zugangsregelungen (z.B. 2G bzw. 2G plus) nach den §§ 4 und 5 der 15. BayIfSMV gelten (z. B. Regionalbibliothek, Musikschule). Bitte beachten Sie, dass ein Zugang zu den Dienststellen nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Weiden. Das Tiefbauamt der Stadt Weiden i.d.OPf. gibt bekannt, dass ab Montag, 10. Januar 2022, die Christbäume von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs eingesammelt und entsorgt werden.
Christbäume / Zweige sind bis 06:30 Uhr sichtbar am Straßenrand bereitzustellen, wo ohne Verkehrsbehinderung möglich, bitte mehrere Bäume zusammenstellen. Sehr wichtig: Damit die Bäume fachgerecht gehäckselt und kompostiert werden können, muss der gesamte Weihnachtsschmuck abgenommen sein.
Bei allen Fragen zum Thema Abfall, stehen Ihnen Mitarbeiter des Bauhofes unter den Telefonnummern 39019-12 und 39019 -14 gerne zur Verfügung.