Furth im Wald. Am Dienstag, den 15.02.2022, gegen 10.45 Uhr, stellte ein Paketzusteller ein Paket in einem Anwesen in der Bahnhofstraße zu. Er ließ seinen Tranporter unversperrt vor dem Mietshaus stehen. Sein Rucksack mit seinen persönlichen Sachen lag auf dem Beifahrersitz. Die Abwesenheit des Paketzustellers nutze ein amtsbekannter 61jähriger Chamer, öffnete die Beifahrertür und durchsuchte den Rucksack des Zustellers nach Stehlgut.
Bei der Rückkehr zu seinem Transporter überraschte der 30jährige Paketzusteller den Dieb, der ohne Beute sofort die Flucht in Richtung Innenstadt ergriff. Der Geschädigte sprach eine vorbeikommende Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Furth im Wald auf den Vorfall an. Der Dieb konnte durch die Polizeibeamten nach kurzer fußläufiger Flucht festgenommen werden. Nach Anzeigenaufnahme wurde der Dieb wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen versuchten Diebstahls. In diesem Zusammenhang bittet die Polizei ihr Fahrzeug auch bei kurzer Abwesenheit zu verperren, um solchen Dieben keine günstige Gelegenheit zu geben.
Arnschwang. Im Zeitraum vom 03.02.2022 bis 04.02.2022 kam es auf der Gemeindestraße Grasfilzing zu privaten Holzarbeiten auf öffentlichem Verkehrsgrund. Hierbei wurde im Nachgang eine erhebliche Beschädigung an dem an der Straßenseite befindlichen Wegweiser und den Schneezeichen festgestellt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurden im Zuge der Holzarbeiten dieser Wegweiser aus seiner eisernen Verankerung gebrochen und die Schneezeichen ebenfalls abgebrochen.
Der hierbei entstandene Sachschaden beläuft sich auf einen geringen vierstelligen Bereich. Personen, die während dieses Zeitraumes Holzarbeiten bemerkt haben und Angaben zu einem möglichen Tathergang machen können, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Furth im Wald zu melden.
Furth im Wald. Am Dienstag Mittag kontrollierte eine Streife der Grenzpolizeigruppe im ALX von Prag nach München einen 34jährigen Reisenden aus Tschechien. Der Mann führte verbotenerweise in seiner Jackentasche einen sogen. „Schlagring“ mit sich. Da dieser Gegenstand in Deutschland unter das Waffengesetz fällt, wurde er sichergestellt. Gegen den Besitzer wird nun wegen einer Straftat ermittelt.
Bericht der Polizei Furth im Wald / Bild: Symbolbild