Bericht der Polizei Neumarkt / Bild: Archivbild
Neumarkt. Am frühen Morgen des 22.11.2021 wurde ein 23-Jähriger mit seinem Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Er gab an, am Vorabend Alkohol konsumiert zu haben und ein durchgeführter Alkoholtest verlief prompt positiv. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Es erging eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Im nördlichen Stadtbereich wurde ebenfalls am Montag, am späten Nachmittag, ein 45-jähriger Pkw-Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Deutlicher Alkoholgeruch konnte von den Beamten wahrgenommen werden. Ein Alkoholtest verlief positiv und eine Blutentnahme am Klinikum wurde durchgeführt. Die Fahrzeugschlüssel und der Führerschein wurden sichergestellt und eine Anzeige gefertigt.
Gegen 23:00 Uhr wurde ein 32-jähriger Autofahrer kontrolliert, bei dem drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden konnten. Ein Drogentest verlief positiv und eine Blutentnahme folgte. Auch hier wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Anzeige gefertigt.
Corona 2G-Kontrollen im Stadtgebiet
Neumarkt. Mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei wurden am Nachmittag des 22.11.21 unter anderem drei Fitnessstudios hinsichtlich der 2G-Regel polizeilich kontrolliert. Hierbei konnten keine Beanstandungen festgestellt werden. Die betroffenen Betreiber und Sportler zeigten sich verständnisvoll und äußerst kooperativ gegenüber den Einsatzkräften.
Durchfahrtskontrollen in der Fußgängerzone um den Rathausplatz
Neumarkt. In den Nachmittagsstunden des 22.11.21 wurde die Fußgängerzone im Bereich des Rathauses polizeilich überwacht. Dabei konnten zwei Pkw festgestellt werden, deren Fahrer sich nicht an das Durchfahrtsverbot hielten. Entsprechende kostenpflichtige Verwarnungen wurden ausgesprochen.
Die Polizeiinspektion Neumarkt weist vorsorglich darauf hin, dass nach der letzten Änderung des Bußgeldkataloges die Sätze für verschieden Tatbestände nicht unerheblich erhöht wurden.
Für die vorschriftswidrige Missachtung von Fußgängerbereichen mit einem Kraftfahrzeug sieht der Bußgeldkatalog jetzt eine Strafe von 50 bis 100 Euro vor. Für die Missachtung des Fußgängerbereiches als Radfahrer sind Strafen von 25 bis 40 Euro möglich.