Bericht der Polizei Furth im Wald / Bild: Symbolbild
Furth im Wald. Einen völlig betrunkenen Autofahrer hat die Polizei Furth im Wald am Mittwochnachmittag aus dem Verkehr gezogen. Andere Verkehrsteilnehmer hatten die Polizei verständig da der 55-jährige Mann mit seinem Pkw in einem Further Ortsteil anhielt und aus einer Flasche Hochprozentigen trank. Als er angesprochen wurde fuhr er weiter. Eine Streife der Polizeiinspektion Furth im Wald konnte ihn kurz darauf im Nahbereich antreffen. Der Mann war derart volltrunken, dass er stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden musste. Es wurde zudem eine Blutentnahme bei ihm veranlasst und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Furth im Wald. Ein 24-jähriger Further wurde am Mittwochnachmittag mit seinem Mofa-Roller einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten der Polizeiinspektion Furth im Wald stellten dabei fest dass der Roller statt den erlaubten 25 km/h knapp 40 km/h schnell fährt. Da der Further nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis ist wird jetzt wegen Fahren ohne Fahrerlaunis gegen ihn ermittelt. Der Roller wurde zudem sichergestellt.
Furth im Wald. Am Mittwoch, kurz vor 19 Uhr, reiste ein Kleintransporter der Marke Mercedes, besetzt mit sieben Personen, am ehemaligen Grenzübergang Schafberg ein. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges mit bulgarischer Zulassung stellte sich heraus, dass der 25jährige Fahrer und Beförderer der Insassen sich nicht um die gültigen Vorschriften für Reisen während der Corona-Pandemie bemüht hatte. Gegen Ihn und eine 24jährige Mitreisende mussten Mitteilungen an die zuständige Gesundheitsbehörde erstellt werden. Der Fahrer und Beförderer erhält zudem eine Anzeige nach dem Personenbeförderungsgesetz, da er regelmäßig gewerblich und ohne Erlaubnis Personen von Bulgarien nach Frankreich transportiert.
Furth im Wald/B20. Auf der B 20 bei Furth im Wald wurde ein Fahrzeuggespann, bestehnd aus einem VW Tiguan mit Regensburger Zulassung und einem Anhänger, einer Kontrolle unterzogen. Da der 21jährige Fahrer aus dem Landkreis Regensburg nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse zum Führen dieses Gespannes war, wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.