Regensburg
Am Samstagmorgen (3. Mai) hat ein Güterzug beim Anfahren einen Betrunkenen erfasst und zu Boden geschleudert. Der 30-Jährige Tunesier erlitt nur leichte Verletzungen. Die Bundespolizei warnt. Gegen 05:20 Uhr teilte das Polizeipräsidium Oberpfalz der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen mit, dass aufgrund eines Personenunfalls die Bahnstrecke München – Regensburg gesperrt ist. Mehrere Streifen der Polizeiinspektion Regensburg Süd und des Bundespolizeireviers Regensburg eilten zum Einsatzort am Gleisdreieck Ostenviertel.

Ersten Ermittlungen zufolge hatte ein Güterzug beim Anfahren einen tunesischen Staatsangehörigen bei einer Geschwindigkeit von rund 50 km/h erfasst. Der 30-Jährige war zunächst geflohen, konnte aber von einer Bundespolizeistreife gestellt werden.
Der Tunesier räumte gegenüber den Beamten ein, angetrunken zu sein. Beim Aufprall sei er zu Boden geworfen worden. Er konnte aber danach wieder aufstehen und weglaufen.
Der 30-Jährige erlitt leichte Verletzungen am Oberschenkel. Ein Rettungswagen lieferte den Tunesier in ein Krankenhaus ein. Vor Ort waren auch Einsatzkräfte der Feuerwehr Burgweinting.
Die Gleissperrung konnte gegen 06:10 Uhr wieder aufgehoben werden. Der Vorfall hatte Auswirkungen auf den Bahnbetrieb.
Das Bundespolizeirevier Regensburg ermittelt wegen unbefugten Aufenthaltes in den Gleisen. Die Messung des Atemalkoholwertes ergab bei dem Mann einen Wert von 1,0 Promille. Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt in diesem Zusammenhang: Der unbefugte Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich!
Im Falle einer Notbremsung können entstandene Personen- und Sachschäden an Fahrzeugen und Schienen zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge sein.