Bericht der Polizei Regensburg / Bild: Symbolbild
Regensburg, BAB 3. Am Sonntagmittag, 08.08.2021, gegen 11.00 Uhr, ereignete sich auf der A3 bei Regensburg ein Auffahrunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen. Verletzt wurde niemand. Zum Unfallzeitpunkt befuhr eine 75-jährige Pkw-Lenkerin die Autobahn in Fahrtrichtung Nürnberg und bemerkte etwa 700 m vor der Anschlussstelle Regensburg-Ost offensichtlich zu spät, dass vor ihr mehrere Fahrzeuge verkehrsbedingt abbremsen mussten. Trotz Vollbremsung fuhr sie auf das vor ihr stehende bzw. langsam fahrende Fahrzeug einer 33-Jährigen, die zusammen mit zwei Mitfahrern unterwegs war, auf.
Anschließend wurde der Pkw der 33-Jährigen noch auf ein weiteres Fahrzeug, das von einem 33-Jährigen gelenkt wurde und mit insgesamt vier Personen besetzt war, geschoben. Durch den Unfall wurden alle drei Fahrzeuge beschädigt. Der Pkw der Unfallverursacherin war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden wird auf mindestens 15.000 Euro geschätzt.
Regensburg, BAB 3. Am Montag, 09.08.2021, gegen 04.20 Uhr, wurde ein 40-jähriger Pkw-Fahrer, der mit seiner 12-jährigen Tochter auf der A3 bei Regensburg-Ost in Fahrtrichtung Passau unterwegs war, von einer Streife der VPI Regensburg angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit ergab sich beim Fahrer der Verdacht auf einen vorangegangenen Drogenkonsum. Ein freiwilliger Drogenvortest bestätigte den Konsum von Marihuana. Gegen den Mann wurde daraufhin eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt unterbunden. Nachdem der Betroffene in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren hundert Euro hinterlegen. Ihn erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss sowie ein Fahrverbot.
Regenstauf/LKR Regensburg, Staatsstraße 2149. Messzeit: Sonntag, 08.08.2021, 12.15 Uhr – 17.45 Uhr – Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h (außerorts) – Gemessene Fahrzeuge: 663 – Beanstandet: 87 – Anzahl Fahrverbote: 2 – Schnellster: 113 km/h – Ahndung: mind. 240 €, 2 Punkt(e), 1 Monat(e) Fahrverbot