Bericht des Landratsamtes Schwandorf / Bild: Symbolbild
Landkreis Schwandorf. Beim Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und in der Sozialhilfe ist die Miete in der Regel ein wichtiger Teil der Leistungen. Das Landratsamt frägt deshalb bei rund 4.000 Vermietern im Landkreis die Miethöhen ab. Die Datenerhebung und Auswertung erfolgt anonym. Landrat Thomas Ebeling bittet im Rahmen einer Fragebogenaktion um die Unterstützung vieler Vermieter.
Nach den einschlägigen Leistungsgesetzen sind die tatsächlichen Unterkunftskosten zugrunde zu legen, allerdings nur, soweit sie angemessen sind. Da das Mietniveau bundesweit sehr unterschiedlich ist, muss jeder Leistungsträger die Angemessenheit der Mietwerte für sein Gebiet selbst ermitteln. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts muss dies auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts geschehen, das regelmäßig zu überprüfen ist.
Mit der Aktualisierung hat der Landkreis das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Das Hamburger Unternehmen ist seit vielen Jahren erfolgreich in diesem Geschäftsfeld tätig und hat im Jahr 2016 erstmals ein solches Konzept für den Landkreis erstellt.
Teil des Konzepts ist die Erhebung der Bestandsmieten zum Stichtag 01.07.2021. Dazu erhalten Anfang Juli etwa 4.000 Vermieter ein Schreiben von Landrat Thomas Ebeling, mit dem sie gebeten werden, einen einseitigen Fragebogen auszufüllen und mit einem Freikuvert an Analyse & Konzepte zurückzusenden oder alternativ in digitaler Form zu übermitteln.
Es werden Daten zur Lage der Wohnung, Ausstattung und Miete sowie zu den Nebenkosten abgefragt. Die Daten werden anonym erhoben und ausgewertet. Die Teilnahme an der Mietwerterhebung ist freiwillig. Der Landrat und seine Verwaltung erhoffen sich aber einen möglichst hohen Rücklauf, weil dies die Aussagekraft der Daten erhöht.
Die zutreffende Bestimmung angemessener Kosten ist wichtig: Im Interesse der betroffenen Leistungsbezieher dürfen die anzusetzenden Richtwerte nicht zu niedrig sein, weil ihnen sonst nicht ausreichend Mittel für eine angemessene Wohnung zur Verfügung stehen.
Aus Sicht der Allgemeinheit dürfen sie aber auch nicht zu hoch sein, weil die Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden und zu hohe Werte den Mietwohnungsmarkt negativ beeinflussen können. Mit den Ergebnissen aus der Mietwerterhebung ist im Herbst zu rechnen. Nach Beschlussfassung durch den Kreisausschuss werden die neuen Richtwerte veröffentlicht und voraussichtlich ab Januar 2022 bei den Leistungsbewilligungen des Jobcenters und des Sozialamts im Landkreis herangezogen.