Schwandorf

Drogen aufgefunden

Am 08.03.24 unterzogen Beamte der PI Schwandorf gegen 15.30 Uhr einen 26-jährigen aus Wackersdorf in der Altenschwander Straße einer Personenkontrolle. Dabei fanden sie Marihuana und Amphetamin, welches beschlagnahmt wurde. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden keine weiteren Drogen aufgefunden. Ihn erwartet nun eine Anzeige.

Unerlaubt in Wohnung aufgehalten

Am 10.03.2024 wurden Beamte der PI Schwandorf gegen 4 Uhr zu einer Streitigkeit nach Wackersdorf gerufen. Nachdem der Streit zwischen 2 Personen geschlichtet werden konnte, wurden 2 andere, anwesende überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein 32-jähriger und ein 34-jähriger, beide aus Regensburg, sich nicht in Wackersdorf aufhalten hätten dürfen. Für sie bestand eine räumliche Beschränkung für Regensburg. Sie wurden aufgefordert, sich unverzüglich dort hin zu begeben. Außerdem erwartet beide eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem AsylG.

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Überladener Kleintransporter mit Anhänger

Am Freitag, den 08.03.2024, gegen 17:20 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizeistation Schwandorf an der Anschlussstelle Schwarzenfeld einen bulgarischen Kleintransporter mit Anhänger. Dieser war im gewerblichen Güterverkehr in Richtung Hochfranken unterwegs. Nach der Überprüfung der Ladung kam der Verdacht auf, dass das Gespann überladen war.

Dies bestätigte sich bei einer anschließenden Verwiegung auf einer Waage. Hierbei wurde eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts des Kleintransporters von 48 Prozent und der gesamten Fahrzeugkombination um über 26 Prozent festgestellt. Die Weiterfahrt wurde bis zur Umladung vor Ort unterbunden. Den 36-jährigen Fahrer erwartet nun eine Anzeige nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldbuße einbehalten.

Deutlich überladener Kleintransporter

Am Samstag, den 09.03.2024, gegen 01:00 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizeistation Schwandorf an der Anschlussstelle Schwarzenfeld einen polnischen Kleintransporter. Dieser war im gewerblichen Güterverkehr in Richtung Holledau unterwegs. Dem äußeren Anschein nach kam der Verdacht auf, dass der mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zugelassene Kleintransporter überladen war. Dies bestätigte sich bei einer anschließenden Verwiegung auf einer Waage. Hierbei wurde eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts von über 67 Prozent festgestellt. Die Weiterfahrt wurde bis zur Umladung vor Ort unterbunden. Den 25-jährigen Fahrer erwartet eine Anzeige nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldbuße einbehalten.

Glimpflicher Verkehrsunfall ohne Personenschaden

Am Samstag, den 09.03.2024, gegen 07:40 Uhr, ereignete sich auf der A93 in Richtung Holledau, zwischen der Anschlussstelle Schwandorf-Süd und der Anschlussstelle Teublitz ein Verkehrsunfall. Der 22-jährige Fahrer eines VW Golf kam aus bislang ungeklärten Gründen nach links von der Fahrbahn ab und prallte dort gegen die Mittelschutzplanke. Von dort wurde der Pkw abgewiesen, schleuderte über die gesamte Fahrbahn und pralle weiter gegen die rechte Schutzplanke. Hier kam der erheblich beschädigte Pkw zum Stehen.

Der Fahrzeugführer wurde vorsorglich in ein nahes Krankenhaus eingeliefert, blieb aber unverletzt. Zur Absicherung der Unfallstelle sowie zur technischen Hilfeleistung waren die Feuerwehren aus Wackersdorf und Klardorf vor Ort. Der Gesamtsachschaden am Pkw, welcher durch einen Abschleppdienst geborgen werden musste, sowie der Schutzplanke wird von den aufnehmenden Beamten der Autobahnpolizeistation Schwandorf auf ca. 20.400 Euro geschätzt.

Fahren ohne ausreichende Fahrerlaubnis

Am 09.03.2024, gegen 22:25 Uhr, wurde auf der A93 zwischen der Anschlussstelle Nabburg und der Anschlussstelle Schwarzenfeld ein Pkw mit Anhänger fahrend festgestellt und weiter einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung des Fahrzeuggespanns und dessen im Fahrzeugschein eingetragenen Gewichte wurde festgestellt, dass die Kombination über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht hatte. Hierfür ist mindestens die grundsätzliche Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich. Der 35-jährige Fahrer konnte lediglich die Fahrerlaubnisklasse B vorweisen. Die Weiterfahrt wurde durch die kontrollierenden Beamten der Autobahnpolizeistation Schwandorf unterbunden. Den Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Busfahrt ohne Genehmigung

Am 09.03.2024, gegen 20:55 Uhr, wurde durch Beamte der Autobahnpolizeistation Schwandorf am Busbahnhof in Schwandorf ein Reisebus mit 16 Fahrgästen einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte der Fahrer des Reisebusses, welcher gewerblich unterwegs war, keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz vorweisen. Es folgen Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen den Organisator und den Busunternehmer.