Bericht des Landratsamtes Regensburg / Bild: Symbolbild
Regensburg (RL). Mit einem einstimmigen Votum sprach sich der Kreisausschuss in der Sitzung am 18. Mai dafür aus, im derzeit laufenden Genehmigungsverfahren für das Steinbruch-Projekt bei Wiesent der Wasserversorgung einen hohen Stellenwert einzuräumen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sei sicherzustellen, so der Beschluss, dass „die bestehende Trinkwasserversorgung nachhaltig und in die Zukunft gerichtet nicht gefährdet wird.“
Die Kreistagsfraktion der CSU hatte eine Sondersitzung beantragt, um noch vor Ende der Einwendungsfrist am 21. Mai eine Stellungnahme des Kreistages in das Verfahren einbringen zu können. Im Vorfeld hatte es eine Verständigung dahingehend gegeben, dass aus Infektionsschutzgründen auf eine Sondersitzung des 70-köpfigen Kreistages verzichtet wird und stattdessen eine Sitzung des aus 14 Mitgliedern bestehenden Kreisausschusses stattfinden sollte.
Im Vorfeld der Sitzung gingen den Kreisrätinnen und Kreisräten umfangreiche Informationen über den derzeitigen inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Sachstand zu. Landrätin Tanja Schweiger wies darauf hin, dass sich das Genehmigungsverfahren bei insgesamt zehn Verfahrensschritten derzeit bei Punkt sechs „Erhebung von Einwendungen“ befinde. Dort könnten noch bis einschließlich 21. Mai Einwendungen gegen das Vorhaben abgegeben werden. Auch der Landkreis als kommunale Gebietskörperschaft könne hier eine Stellungnahme einbringen.
Leitender Rechtsdirektor Robert Kellner erklärte, dass die Trinkwasserversorgung im Genehmigungsverfahren eine hohe Priorität habe. Würde das Vorhaben schädliche Auswirkungen auf die Wasserversorgung haben, dürfte eine Genehmigungsfähigkeit erheblich in Zweifel gezogen werden. Insofern finde im Genehmigungsverfahren keine Abwägung zwischen einzelnen Belangen – also Wasserversorgung auf der einen, Rohstoffgewinnung auf der anderen Seite – statt.
Vielmehr werde der sicheren Trinkwasserversorgung – aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen – bereits im Verfahren ein so hoher Schutzstatus eingeräumt, dass er keiner Rechtsgüterabwägung unterliege.