Am 25.11.2023, gegen 01.30 Uhr, wurde eine Streifenbesatzung der PI Regensburg Nord darüber informiert, dass auf Höhe eines Verbrauchermarktes in der Donaustaufer Straße ein Fahrradfahrer ohne Fremdeinwirkung gestürzt war.
Tatsächlich fanden die Beamten am Einsatzort einen etwa 45jährigen Regensburger, der neben seinem Fahrrad auf dem Boden lag. Der Fahrradfahrer hatte durch den Sturz keine erheblichen Verletzungen erlitten und räumte seinen Sturz beim Fahrradfahren ein.
Der Atemalkoholtest des 45-Jährigen ergab einen Wert von 3,2 Promille. Dieser Wert liegt weit außerhalb der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer, die bei 1,6 Promille liegt.
Daher wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Das Fahrrad des Regensburgers wurde sichergestellt und eine Blutentnahme durchgeführt. Danach wurde er entlassen.
Nachmittags wollte der Fahrradfahrer sein Fahrrad bei der Polizei abholen. Bei einem erneuten Atemalkoholtest ergab sich ein Wert von 3,1 Promille.
Offenbar hatte der 45-Jährige die Wartezeit bis zur Abholung seines Fahrrads erneut zur Alkoholaufnahme genutzt. Auch in der Folgezeit gelang es ihm nicht, einen Zustand der Fahrtüchtigkeit herzustellen. Somit musste sein Fahrrad bei der Polizei verbleiben.
Auswirkungen
Der 45-Jährige muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr vor Gericht verantworten. Ihm drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Darüber hinaus kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Fazit
Dieser Fall zeigt, dass auch Fahrradfahrer nicht vor den Folgen von Alkohol im Straßenverkehr gefeit sind. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.