Ehrenamtliche und selbstständige Einzelhelfer können Pflegebedürftige zusätzlich im Alltag unterstützen
Bayern. Ehrenamtlich und selbstständig tätige Einzelpersonen können seit dem 1. Januar 2021 pflegebedürftige Menschen zusätzlich im Alltag unterstützen. Die Kosten können Pflegebedürftige im Rahmen des Entlastungsbetrages bei der Pflegeversicherung abrechnen.…

