Demonstration der sogenannten „Querdenker“ am kommenden Samstag
Amberg. Veranstaltungen unter freiem Himmel fallen unter die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit. Außerdem müssen die geltenden Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingehalten werden, wonach Versammlungen eine Teilnehmerzahl von 200 Personen nicht…
