Sulzbach-Rosenberg. In dieser Woche (31. KW) konnte die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg eine Verkehrsunfallflucht in ihrem Zuständigkeitsbereich klären, die bei der Dienststelle noch gar nicht aktenkundig war.
Anfang der Woche war zunächst bei der Polizeiinspektion Amberg ein anonymer Brief eingegangen, in dem der Schreiber um die polizeiliche Überprüfung eines Senioren im Hinblick auf seine Geeignetheit als Führer von Kraftfahrzeugen ersuchte. Da der beschriebene Senior seinen Wohnsitz in einer Landkreisgemeinde im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg hat, suchten die Ordnungshüter den 84jährigen am Freitagvormittag (05.08.2022) zu einem Gespräch auf.
Bei der Besichtigung seines Wagens fiel dann auch sofort ein beträchtlicher Schaden an einer hinteren Fahrzeugtür ins Auge. Auf Vorhalt räumte der Senior ein, bereits am Donnerstag der Vorwoche (28.07.2022) die Gartenmauersäule seines Nachbarn touchiert zu haben. Bislang habe er sich aber noch nicht dazu durchringen können, dem Geschädigten gegenüber das Unfallgeschehen zu bekennen, so die Einlassungen des 84jährigen.
Die Unfallstelle in der Nachbarschaft war dann auch schnell gefunden, an der Gartenmauersäule war ein Schaden in Höhe von etwa 200 Euro entstanden. Der Versuch des agilen Seniors, das Geschehene zu bagatellisieren, hielt die Beamten nicht von der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ab.
Unfallflucht ist nämlich kein Kavaliersdelikt!
(Bericht der Polizei Sulzbach-Rosenberg / Bild: Symbolbild)