Neustadt. Bei einer Verkehrskontrolle durch die Verkehrspolizeiinspektion Weiden i.d. Opf, wurde ein Klein-Lkw aus dem Verkehr gezogen, der 6940 kg, anstatt der zulässigen 3500 kg wog.
Am Freitag, 16.09.2022, gegen 11.55 Uhr, unterzogen Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Weiden i.d. Opf, auf der BAB A 93 im Gemeindebereich Neustadt a. d. Waldnaab in Fahrtrichtung Holledau, einen polnischen Klein-Lkw einer Kontrolle. Hierbei konnten die Beamten bei einem Abgleich der Ladepapiere mit dem Fahrzeugschein eine Überladung feststellen.
Die Verwiegung auf einer nahegelegenen Waage erbrachte, dass der 52jährige Fahrer aus der Ukraine, seinen Lkw um 3240 kg überladen hatte, was einer Überladung von satten 97 % entsprach. Der Ukrainer hatte auf der Ladefläche Autoteile geladen, die er von Wrzenia in Polen nach Deutschland liefern wollte. Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle unterbunden und eine Umladung des Lkws angeordnet. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 498,50 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.
Leuchtenberg. Einen weiteren überladenen Lkw konnten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Weiden i.d. Opf., am 19.09.2022, gegen 00.30 Uhr , auf der BAB A 6 bei Leuchtenberg dingfest machen. Der in Polen zugelassene Klein- Lkw, der von einem 30jährigen Ukrainer gelenkt wurde und mit Paketen beladen war, war ebenfalls nur für ein Gesamtgewicht von 3,5 t ausgelegt. Bei einer Verwiegung auf einer Waage stellte sich heraus, dass der Lkw mit 5380 kg Gesamtgewicht um 53 % überladen war. Auch hier wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Umladung angeordnet. Die Pakete sollten von der CZ-Republik ebenfalls nach Deutschland geliefert werden.
Auch der 30jäjhrige Ukrainer hatte ein Bußgeld in Höhe von 498,50 Euro zu entrichten und einen Punkt im Fahreignungsregister zu erwarten. In beiden Fällen hat auch der Unternehmer, der die Fahrt angeordnet hatte, mit einer erheblichen Strafe zu rechnen. Beiden wird in einem sogenannten Gewinnabschöpfungsverfahren der Gewinn, den er bei dieser Fahrt erzielt hatte, abgeschöpft. Die Höhe ist bis dato noch nicht bekannt.
Die Verkehrspolizeiinspektion Weiden i.d. Opf. weist darauf hin, dass sich bei Überschreitungen des zulässigen Gesamtmasse das Fahrverhalten des Fahrzeugs wesentlich verändert und dadurch nicht nur unerhebliche Gefahren für die Fahrer selbst, sondern auch für anderen Verkehrsteilnehmer entstehen können. Das zusätzliche Gewicht verlängert nämlich nicht nur den Bremsweg, sondern verändert auch nachteilig das Kurvenverhalten des Fahrzeuges.
(Bericht der Polizei Weiden / Bild: J. Masching)