München (ots). Mehrere Verstöße gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bahnhöfen bzw. Zügen, insbesondere gegen die nächtliche Ausangsbeschränkung, musste die Bundespolizei in den frühen Morgenstunden des Sonntags (10. Januar) an zuständige Behörden zur Ahndung melden.
Kurz nach Mitternacht wurde am Ostbahnhof ein laut-stark schreiender 52-Jähriger aus Togo von Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Der in Kirchseeon, im Land-kreis Ebersberg Lebende konnte nicht den erforderlichen triftigen Grund angeben und trug zudem seine Mund-Nasen-Bedeckung unter der Nase.
Zwei lautstark unterhaltende 18-jährige Bulgaren, aus unterschiedlichen Haushalten in Berg am Laim und Giesing, wurden von einer Streife der Bundespolizei gegen 01:20 Uhr am Hauptbahnhof angetroffen. Beide konnten, angesprochen auf die Ausgangssperre, keinen triftigen Grund für Ihren unerlaubten Aufenthalt nennen.
Ein 31-jähriger Deutscher hielt sich gegen 01:30 Uhr ohne triftigen Grund außerhalb der eigenen Wohnung auf. Der in Moosburg an der Isar Geborene war mit dem RE 5 von Grafing zum Münchner Hauptbahnhof gefahren. Der mit 1,58 Promille Alkoholisierte war im Zug eingeschlafen, als in Beamte der Bundespolizei weckten.
Um 01:40 Uhr wurden vier Personen von einer Streife der Bundespolizei am S-Bahnhaltepunkt Markt Schwaben angetroffen. Die vier im Alter von 24, 26 und zweimal 27 Jahren hatten weder Reiseabsichten noch den notwendigen triftigen Grund zum nächtlichen Aufenthalt vortragen können. Alle vier waren alkoholisiert und entstammten verschiedenen Haushalten aus der Stadt und dem Landkreis Freising sowie aus Pasing und Giesing. Zudem trug keiner der vier eine Mund-Nasen-Bedeckung. Auch der Abstand von mindestens 1,5 Metern war nicht eingehalten worden.
Alle Kontrollierten wurden wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz an die zuständigen Behörden des Freistaates Bayern zur Ahndung der Ordnungswidrigkeiten gemeldet.
Im Rahmen der Kontrollen wurden vom 1. bis 9. Januar in Bahnhöfen und Haltepunkte sowie in Zügen und S-Bahnen von Beamten der Bundespolizei angesprochen. Dabei wurden 13, die sich bei der Ansprache uneinsichtig zeigten, ebenfalls zur Ahndung wegen Verstößen gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angezeigt.
Die Münchner Bundespolizei macht nach wie vor die Erfahrung, dass rund 99 % aller Angetroffenen vorschriftsmäßig ihre Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Wir danken all jenen für ihre Einsicht und die korrekte Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Bericht: Bundespolizeiinspektion München
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