Berichte: Landratsamt Regensburg
Individuelle Beratung zum Vereinsrecht – Die Freiwilligenagentur des Landkreises hat ein neues Unterstützungsangebot für Vereine aufgelegt: eine kostenlose Beratung zu vereinsrechtlichen Fragen. Im Rahmen dieser „rechtlichen Erstberatung“ können Vereine grundsätzlich alle Fragen zum Vereinsrecht stellen: Fragen zur Gründung von Vereinen, zu Satzungs- oder Haftungsthemen, zur Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen oder auch zum Datenschutz. „Grundsätzlich“, so die Leiterin der Agentur, Dr. Gaby von Rhein, „kann es um alle Themen rund um das Vereinsrecht gehen. Je spezieller die Fragen, desto besser. Uns geht es darum, Vereinen, die an der ein oder anderen Stelle einen rechtlichen Beratungsbedarf haben, möglichst schnell und auf kurzem Weg weiterzuhelfen. Für grundsätzliche Diskussionen ist nach wie vor unsere Vereinsschule da.“
Das Angebot ist für die Vereine kostenfrei und steht allen Vereinen im Landkreis offen. Vereine, die die Vereinsschule besuchen oder beim Vereinscoaching-Projekt der Freiwilligenagentur mitmachen, haben vorrangig Zugang.
Der Ablauf der vereinsrechtlichen Erstberatung ist so geregelt: Vereine und Organisationen schicken ihre Frage an freiwilligenagentur@lra-regensburg.de. Die Freiwilligenagentur leitet die Frage an einen „Vereinsrechtler“ weiter, der schickt die Antwort an die Agentur zurück, die sie wiederum an den Verein rückmeldet.
Ansprechpartnerin für das neue Angebot: Dr. Gaby von Rhein, E-Mail: gaby.vonrhein@lra-regensburg.de, Telefon 0941 4009-305
Vereinspauschale jetzt beantragen – Stichtag 01. März 2023 – Sport- und Schützenvereine aufgepasst: Die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2023 („Übungsleiterzuschüsse“) müssen bis spätestens 01. März 2023 beim Landratsamt Regensburg eingegangen sein. Verspätet abgegebene Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.
Zu richten ist der Antrag an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 12, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Beizufügen sind die gültigen Übungsleiterlizenzen im Original.
Bei Übungsleiterlizenzen ohne Prägung, bei Ausdrucken der Übungsleiterlizenzen, die lediglich digital zur Verfügung stehen, oder bei Lizenzaufteilung ist die zusätzliche Abgabe des Formulars „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ zwingend erforderlich.
Für die Landkreisförderung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Grundlagen dieser Förderung bilden die Mitgliedermeldungen der jeweiligen Verbände und die bei der staatlichen Förderung berücksichtigten Übungsleiterlizenzen.
Die Formulare und weitere Informationen sind auf der Landkreis-Homepage abrufbar unter www.landkreis-regensburg.de, Bürgerservice – Kommunales – Kommunalaufsicht, Abgaben, Zuschüsse – Vereinspauschale des Freistaates Bayern (Übungsleiterzuschüsse) gewähren.
Bei Fragen steht Frau Kronawitter, Telefon: 0941 4009-173, E-Mail: kommunalaufsicht@landratsamt-regensburg.de gerne zur Verfügung. Bei persönlicher Abgabe der Unterlagen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird um Angabe einer E-Mail-Adresse in den Antragsunterlagen gebeten.
Nächste Beratungstermine der Bezirks-Sozialverwaltung im Landratsamt – Die Sozialverwaltung des Bezirks Oberpfalz bietet auch in den kommenden Wochen wieder Beratungstermine im Landratsamt (Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg) an.
Die Beratungen finden jeweils von 9 bis 12 Uhr statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig, und zwar entweder telefonisch unter 0941 9100-2152 oder per E-Mail an beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de
Die nächsten Termine sind: (jeweils Raum 0.151)
- Montag, 23. Januar 2023
- Montag, 6. Februar 2023
- Montag, 27. Februar 2023
- Montag, 13. März 2023
- Montag, 27. März 2023
Sabine Melzl von der Bezirks-Sozialverwaltung bietet dabei neutrale und kostenlose Erstberatungen an zu folgenden Themen:
- Finanzierung von Stationärer Hilfe zur Pflege + Ambulanter Hilfe zur Pflege
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Antragstellung
- Unterhaltspflicht
Wohngeldreform: Mehr Antragsberechtigte – höheres Leistungsniveau – Viele Fragen zum neuen Wohngeld Plus gingen in den vergangenen Tagen und Wochen bei der Wohngeldbehörde des Landratsamtes ein. „Seit einigen Tagen kommen die Anrufe und E-Mails nochmals gehäuft“, sagt die zuständige Abteilungsleiterin Teresa Breininger. Die Wohngeld-Reform trat mit Beginn des Jahres 2023 in Kraft – und wird die Sozialabteilung vor eine große Herausforderung stellen, denn man geht auch für den Landkreis Regensburg in etwa von einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten aus; aktuell bekommen rund 700 Haushalte im Landkreis Wohngeld.
Etwa zwei Millionen Haushalte haben seit 1. Januar 2023 bundesweit Anspruch auf das neue Wohngeld Plus. Insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, die bisher keinen Anspruch auf Bezuschussung ihrer Wohnkosten hatten, sollen angesichts stetig steigender Wohn- und Energiekosten durch die Wohngeldreform entlastet werden. Erstmals enthält das Wohngeld auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Dies geschieht in Form eines Pauschalzuschlags, der in der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird.
Antragsunterlagen auf der Homepage zu finden
Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Links sind auf der Homepage des Landratsamts Regensburg unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/soziales/wohngeld/ zu finden.
Wer schon Wohngeld bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen
Wer bereits bisher Wohngeld bezieht, muss jetzt keinen neuen Antrag stellen, denn für diese Haushalte wird das neue Wohngeld Plus automatisch neu berechnet. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb nicht notwendig. Ändert sich die Höhe des bewilligten Wohngeldes, wird ein neuer Wohngeldbescheid erlassen und dem betreffenden Haushalt zugesandt.
Haushalte mit Wohnsitz im Landkreis Regensburg, die seit 1. Januar 2023 zum erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten gehören, können ab sofort das neue Wohngeld Plus beim Landratsamt beantragen. Der Antrag kann per E-Mail (wohngeld@landratsamt-regensburg.de ), per Post (Landratsamt Regenburg, Wohngeld, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg) oder über das Bayernportal (https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/978091781416) eingereicht werden.
Terminvereinbarung notwendig
Wer den Antrag persönlich im Landratsamt stellen will, muss hierzu einen Termin innerhalb der Öffnungszeiten (Mo: 8 – 12 Uhr, 13 – 15.30 Uhr, Di: 8 – 12 Uhr, 13 – 15.30 Uhr, Mi: 8 – 12 Uhr, Do: 8 – 12 Uhr, 13 – 17.30 Uhr, Fr: 8 – 12 Uhr) vereinbaren; und zwar telefonisch über den jeweiligen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin:
(Nachname-) Buchstabe A-F: Frau Zankl 0941-4009- 578 oder Herr Sichting 0941 4009 -261
Buchstabe G-P: Frau Auer 0941 -4009 – 602
Buchstabe Q-Z: Herr Toy 0941 -4009 – 579
Längere Bearbeitungszeiten sind nicht auszuschließen
Besonders in der Anfangszeit wird von einem hohen Antragsaufkommen ausgegangen. Es muss daher mit längeren Wartezeiten für die Bearbeitung der Neuanträge gerechnet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldbehörde setzen aber alles daran, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.