Oberpfalz / Bayern / Deutschland / Welt
Polizei Weiden Schwerer Verkehrsunfall

Weiden: E-Scooter-Diebstahl, Sachbeschädigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Weiden

E-Scooter in der Innenstadt gestohlen

Weiden i.d.OPf. – Freitag, 18. April 2025 – Ein 28-jähriger Weidener wurde Opfer eines Diebstahls: In der Zeit zwischen 15:15 Uhr und 16:40 Uhr entwendete ein bislang unbekannter Täter seinen E-Scooter, den er zuvor in der Dr.-Martin-Luther-Straße abgestellt und mit einem Schloss gesichert hatte. Als der Besitzer zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, war dieses mitsamt Schloss verschwunden. Der schwarze Roller hatte einen Neuwert von rund 600 Euro. Bislang liegen keine Hinweise auf Täter oder Verbleib des Rollers vor. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Weiden zu melden.

Polizei Neumarkt Oberpfalz Weiden
Symbolbild

Weiden – Pkw im Ulmenweg verkratzt

Weiden i.d.OPf. – Donnerstag, 17. April 2025 – Ein weiterer Fall von Sachbeschädigung ereignete sich im Ulmenweg: Zwischen 13:30 Uhr und 16:30 Uhr verkratzte ein bislang Unbekannter die hintere linke Fahrzeugtür eines geparkten Autos. Der Schaden beläuft sich laut Polizei auf etwa 500 Euro. Auch in diesem Fall liegen derzeit keine Hinweise auf den Täter vor. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Unfallflucht auf Supermarktparkplatz

Weiden i.d.OPf. – Montag, 14. April 2025 – Ein BMW-Fahrer aus Weiden stellte seinen Pkw in der Straße „Zur Zentralwerkstätte“ auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes ab. Zwischen 13:20 Uhr und 13:45 Uhr wurde das Fahrzeug im Bereich des rechten hinteren Radlaufs beschädigt, vermutlich beim Aus- oder Einparken durch ein anderes Fahrzeug. Der Unfallverursacher flüchtete jedoch, ohne sich um den Schaden in Höhe von ca. 1.500 Euro zu kümmern. Die Polizei bittet Zeugen, sich unter Tel. 0961/401-0 zu melden.

Ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs

Weiden i.d.OPf. – Freitag, 18. April 2025 – Gegen 10:50 Uhr kontrollierten Polizeibeamte eine 39-jährige Pkw-Fahrerin in der Maistraße. Dabei stellte sich heraus, dass gegen sie ein Fahrverbot bestand – dennoch war sie mit einem Fahrzeug unterwegs. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch der Halter des Fahrzeugs, der ihr das Auto überließ, muss sich wegen Beihilfe zu einer Straftat verantworten.