Systematische Täuschung über Jahre
Zoll Furth im Wald / Landkreis Cham – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg hat ein weitreichendes System von Schwarzarbeit in einem Sicherheitsunternehmen aufgedeckt. Über mehrere Jahre hinweg wurden dort Löhne manipuliert und Scheinbeschäftigungen organisiert, um Sozialabgaben zu umgehen.

Scheinselbstständige und Lohnsplitting
Zwischen 2016 und 2021 zahlte das Unternehmen Gehälter von Minijobbern, deren Verdienst über der damaligen 450-Euro-Grenze lag, über andere Angestellte aus. Zudem wurden vermeintliche Subunternehmer eingesetzt, die faktisch fest in den Betrieb eingegliedert waren. Diese Vorgehensweise führte zu erheblichen Hinterziehungen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Ein 44-jähriger Mann war über fünf Jahre als Scheinselbstständiger für die Firma tätig. Er leitete Lohnzahlungen an mehrere schwarzbeschäftigte Kollegen weiter, ohne selbst zu arbeiten. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte ihn wegen Beihilfe in 42 Fällen zu einer Geldstrafe von 6.375 Euro – der entstandene Sozialversicherungsschaden belief sich auf über 43.000 Euro.
Zoll zieht klare Linie gegen Schwarzarbeit
„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt“, betonte René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. Sie schade Beschäftigten, ehrlichen Unternehmen und der Gesellschaft. Durch die Ermittlungen der FKS Furth im Wald sei ein System aufgedeckt worden, das jahrelang auf Kosten der Allgemeinheit lief. Der Zoll werde auch künftig entschlossen gegen illegale Beschäftigung vorgehen.
Hintergrund: Was ist Lohnsplitting?
Beim sogenannten Lohnsplitting werden Gehaltszahlungen absichtlich auf mehrere Personen verteilt, um den Eindruck zu erwecken, dass einzelne Beschäftigte weniger verdienen und damit unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Dadurch werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vermieden – ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht.