Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Kurier-, Express- und Paketbranche
Großaufgebot im Einsatz
Heute führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet eine verdachtsunabhängige Schwerpunktprüfung durch. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP). Vom Hauptzollamt Regensburg sind insgesamt 68 Beschäftigte im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns zu kontrollieren.
Fokus auf Transport und Zustellung
Die Prüfungen erstrecken sich auf alle Tätigkeiten der Branche, beginnend beim Sammeln und Umschlagen bis hin zum Transportieren und der Zustellung von Sendungen aller Art. Die Zöllnerinnen und Zöllner sind vorrangig im Transportbereich, bei der Zustellung sowie in den Depots und Verteilzentren anzutreffen. Die Kontrollen erfolgen durch Personenbefragungen vor Ort und/oder durch Prüfungen der Geschäftsunterlagen.
Bekannte Verstöße im Visier
Im Rahmen ihrer Prüfungen stellt die FKS regelmäßig fest, dass Arbeitszeiten nicht oder nicht vollständig vergütet werden. Dies führt dazu, dass der aktuell geltende gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Zeitstunde unterlaufen wird. Beispiele hierfür sind unbezahlte Überstunden, Beladezeiten oder Fahrten zwischen den Paketzentren und dem ersten Zustellort. Zudem beobachtet der Zoll den Einsatz von Subunternehmen, oft mit dem Ziel, Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten oder zu veruntreuen und Steuern zu hinterziehen. Das eingesetzte Personal stammt häufig aus EU-Mitgliedstaaten, zunehmend aber auch aus Drittstaaten.
Maßnahmen dauern an
Die heutige Maßnahme des Zolls wird noch bis in die Abendstunden fortgesetzt. Erste vorläufige Ergebnisse auf örtlicher sowie bundesweiter Ebene werden spätestens Ende der Woche in einer gesonderten Pressemitteilung veröffentlicht. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument des Zolls, um die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu senken und zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen beizutragen.