Das Amtsgericht Hof verurteilte einen Einzelunternehmer aus dem Landkreis Haßberge zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro. Aufgrund der Höhe der Tagessätze gilt der Verurteilte als vorbestraft.

Dem Urteil vorangegangen waren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 44-jährige seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, in 37 Fällen nicht nachgekommen ist. Dadurch ersparte sich der Einzelunternehmer zu Unrecht Sozialabgaben von mehr als 100.000 Euro.

Neben der verhängten Geldstrafe muss der Unternehmer sowohl die hinterzogenen Beiträge an den zuständigen Träger der Sozialversicherung zahlen als auch die Kosten des Verfahrens tragen. Wegen der Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns und wegen der illegalen Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften muss der 44-jährige zudem ein Bußgeld von mehr als 7.000 Euro an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Schweinfurt zahlen.

Das Urteil des Amtsgerichts Hof und die Bußgeldbescheide der Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Schweinfurt sind rechtskräftig.

Bericht: Zoll Schweinfurt