Weiden. Nach intensivem Untersuchungs- und Sanierungsaufwand von Bienenhaltungen ist das Sperrgebiet wegen der Amerikanischen Faulbrut im Stadtgebiet (Amtsblatt vom 01.04.2022) aufgehoben worden.
Dennoch ist nach wie vor wichtig, dass alle Bienenhaltungen gemeldet werden. Außerdem sind aufgestellte Bienenvölker mit einem Verweis auf den Halter zu versehen. Aufgegebene Bienenstände sind zu räumen sowie sämtliche Bienenbehausungen und Zubehör bienendicht zu verschließen.
Zudem weisen wir darauf hin, dass bei jedem Verbringen von Bienenvölkern zwischen unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen von Behörden (Stadt, Landkreise) zwingend ein Bienenzeugnis einzuholen und unaufgefordert vorzulegen ist. Um das Risiko eines erneuten Ausbruchs zu minimieren, ist die fachkundige Bewirtschaftung der Bienenvölker notwendig sowie die Entnahme von Monitoringproben im eigenen Interesse der Bienenhalter.
Auch wird weiterhin die Bevölkerung gebeten, Bienen nicht mit Honig zu füttern und leere Honiggläser vor der Entsorgung auszuspülen, da auch dadurch die Verbreitung der Faulbrut begünstigt werden kann. Die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz steht gerne bei tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Fragen zur Verfügung.
(Bericht der Stadt Weiden / Bild: Symbolbild)