Bundespolizei

Bundespolizei verhaftet Betrüger und Urkundenfälscher

Die Bundespolizei hat am Montag (10. Februar) am Rosenheimer Bahnhof einen Iraker verhaftet. Der Mann muss über neun Monate ins Gefängnis.

Bei der Kontrolle des 51-jährigen Mannes stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen ihn gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Die Schweinfurter Justiz hatte den Mann wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt sowie zusätzlich die Einziehung von 12.000 Euro, die er rechtswidrig erlangt hatte, festgesetzt. Darüber hinaus wurde der Iraker von der Traunsteiner Justiz mit einem weiteren Haftbefehl gesucht. Demnach hat er aufgrund einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung noch eine Restgeldstrafe in Höhe von rund 2.000 Euro zu begleichen.

Abgesehen von den Haftbefehlen hatten die Bundespolizisten noch einen weiteren Grund, den irakischen Staatsangehörigen festzunehmen: Für seinen Aufenthalt in Deutschland hatte er keine Papiere. Der Mann wurde wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts der Polizeiinspektion Rosenheim überstellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen brachten ihn die Beamten in die Haftanstalt nach Bernau, da er nicht in der Lage war, seine Justizschulden zu begleichen. Er wird voraussichtlich für 287 Tage hinter „schwedischen Gardinen“ bleiben müssen.

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Symbolbild Festnahme

Körperverletzung am Bahnhof – Zeugen gesucht

Am Montag (10. Februar) haben zwei unbekannte Männer aus bisher nicht bekannten Gründen zwei Reisende am Bahnhof Augsburg-Oberhausen angegriffen. Ein 20-jähriger Deutscher konnte in eine einfahrende Bayerische Regiobahn fliehen und dort mithilfe der Zugbegleiterin den Notruf absetzen. Der zweite unbekannte Geschädigte entfernte sich mit der Regionalbahn 86 in Richtung Dinkelscherben vom Tatort. Die Bundespolizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Montagabend gegen 19:45 Uhr belästigte ein unbekanntes männliches Duo am Bahnhof Augsburg-Oberhausen mehrere Reisende. Die beiden Männer schlugen und traten im weiteren Verlauf auf einen 20-jährigen Deutschen ein, welcher daraufhin zu Boden ging und eine schwere Kopfverletzung davontrug. Der 20-Jährige entkam der Situation, indem er sich zu einer einfahrenden BRB begab und dort mithilfe einer Zugbegleiterin die Polizei alarmierte.

Die Raufbolde griffen auch einen zweiten Mann körperlich an und stießen ihn zu Boden. Der Unbekannte wehrte sich und konnte mit der RB 86 vom Tatort in Richtung Dinkelscherben fliehen. Dank der Aussage eines mitreisenden Zeugen konnte ermittelt werden, dass der unbekannte Geschädigte in Dinkelscherben die Bahn verließ. Die beiden Schläger flohen in unbekannte Richtung noch vor Eintreffen der Polizeikräfte. Die Bundespolizei hat gegen die beiden Männer ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Nürnberg unter der Rufnummer 0911 205551-0 oder bpoli.nuernberg@polizei.bund.de entgegen.

Albaner bei Einreisekontrolle an Grenze verhaftet

Die Bundespolizei hat am frühen Dienstagmorgen (11. Februar) an der A93 auf Höhe Kiefersfelden einen albanischen Businsassen verhaftet. Der Mann wird voraussichtlich ein knappes Jahr im Gefängnis bleiben müssen. Seiner gerichtlich festgesetzten Haft wollte der Albaner bei der Einreisekontrolle offenbar mithilfe neuer Personalien entgehen. Allerdings entlarvten die Fingerabdrücke des 35-Jährigen dessen wahre Identität.

Der albanische Staatsangehörige wies sich den Bundespolizisten gegenüber mit einem gültigen Reisepass aus. Eigenen Angaben zufolge wohne er in Italien, habe aber seine italienische Aufenthaltsgenehmigung gerade nicht dabei. Erste Recherchen der Bundespolizei ergaben, dass der Mann den italienischen Behörden tatsächlich bekannt ist. Als die Beamten jedoch zur abschließenden Bestätigung der Identität seine Fingerabdrücke heranzogen hatten, stellte sich heraus, dass er in der Vergangenheit auch schon in Deutschland amtsbekannt geworden war – allerdings unter einem anderen Namen. Mit diesen Personalien wurde er seit 2019 von der Staatsanwaltschaft Bremen mit einem Haftbefehl gesucht.

Demnach war er am Bremer Landgericht wegen illegalen Drogenhandels zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nachdem er einen Teil seiner Freiheitsstrafe verbüßt hatte, wurde er aus der Haft entlassen und nach Albanien abgeschoben. Dabei war er belehrt worden, dass er bei einer Wiedereinreise eine erneute Inhaftierung zu erwarten habe. Mit seiner Rückkehr in die Bundesrepublik wurde die 346-tägige Restfreiheitsstrafe fällig. Daran änderte auch sein neuer Name nichts. Die Beamten brachten den Albaner in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau.