Bundespolizei

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Foto: Symbolbild

Taxifahrt zieht Ermittlungen nach sich

Die Bundespolizei hat am Sonntag (3. November) nahe der Autobahnausfahrt Rosenheim einen Taxifahrer vorläufig festgenommen. Der gebürtige Afghane beförderte mit seinem in Deutschland zugelassenen Wagen vier syrische Migranten. Aufgrund der Umstände der Fahrt, wurde der Fahrzeugführer der Schleuserei beschuldigt.

In den frühen Morgenstunden stoppten Bundespolizisten ein Taxi, das auf der A8 in Richtung Rosenheim unterwegs war. In dem Auto befanden sich neben dem Fahrer vier weitere Männer. Der 29-jährige „Taxler“ konnte sich mit einer deutschen Niederlassungserlaubnis ausweisen. Seine Mitfahrer führten hingegen keine Papiere mit. Nach eigenen Angaben handelt es sich um Syrer im Alter zwischen 26 und 34 Jahren. Sie schilderten, dass Schleuser ihre Tour entlang der „Balkan-Route“ bis ins deutsch-österreichische Grenzgebiet etappenweise organisiert hätten.


Der Taxifahrer erklärte, von all dem nichts gewusst zu haben. Er hätte lediglich einen telefonisch eingegangenen Fahrauftrag angenommen. Ersten Recherchen der Bundespolizei zufolge ließ sich bei der im Landkreis Berchtesgadener Land ansässigen Taxizentrale jedoch keine Anfrage für diese nächtliche Fahrt nachvollziehen. Außerdem stellte sich heraus, dass das Taxameter für diese Beförderungsleistung nicht eingeschaltet war.

Die vier Syrer und der Afghane wurden getrennt voneinander zur Bundespolizei-Dienststelle nach Rosenheim gebracht. Dort wurde der in Oberbayern gemeldete Taxifahrer vernommen. Nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen konnte er ohne seine Fahrgäste die Heimreise antreten. Die offenkundig geschleusten Personen wurden einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge in München zugeleitet. Laut Rosenheimer Bundespolizei dauern in diesem Fall die Ermittlungen wegen Einschleusens von Ausländern noch an.

Tätlichkeit führt direkt ins Gefängnis

Am Montagnachmittag (4. November) wurde am Bahnhof Freising ein 26-Jähriger festgenommen, nachdem er zuvor einen 55-Jährigen angegriffen und leicht verletzt hatte. Wegen eines offenen Vollstreckungshaftbefehl wurde er der Justiz zugeführt.

Gegen 17:30 Uhr war im Bahnhof Freising eine körperliche Auseinandersetzung gemeldet worden. Alarmierte Beamte der Polizeiinspektion Freising konnten vor Ort die Beteiligten antreffen und übergaben einen 26-jährigen Eritreer, der vorläufig festgenommen worden war, wenig später der für den Bahnbereich zuständigen Bundespolizei.

Worüber der 26-Jährige und der 55-jährige Deutsche aus Mainburg, dem ins Gesicht geschlagen worden war, in Streit gerieten, ist nicht bekannt. Beide hatten jedoch rund 1,5 Promille Alkohol im Atem. Im Zuge der Streitigkeiten trat der Eritreer aus Freising auch nach dem Fahrrad eines 56-jährigen Tunesiers und beschädigte dieses. Zudem warf er einen Aschenbecher gegen eine Anzeigetafel am Bahnsteig, so dass auch diese beschädigt wurde.

Bei weiteren Ermittlungen förderte ein Datenabgleich einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut aufgrund versuchter Vergewaltigung zu Tage. Der im September 2015 erstmals ins Bundesgebiet eingereiste Eritreer war zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 11 Monaten verurteilt worden, trat diese bislang aber nicht an. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde der 26-Jährige, der eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung besitzt, der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim überstellt. Nun wird er sich auch wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten müssen.

Mit neuen Pässen und Personalien

Die Bundespolizei hat am Samstag (2. November) am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) zwei Männer verhaftet, die unter anderen Personalien von deutschen Justizbehörden gesucht wurden. Beide sitzen nun in Haft.

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten in der Nacht auf Samstag bei der Einreise aus Österreich die Insassen eines Pkw mit deutscher Zulassung. In dem Fahrzeug befanden sich die Halterin des Wagens, eine 43-jährige Ukrainerin, sowie zwei georgische Staatsangehörige im Alter von 36 und 39 Jahren. Die Frau, die in Nordrhein-Westfalen wohnt, konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Die beiden Männer legten den Beamten Reisepässe vor, die erst im Sommer dieses Jahres ausgestellt worden waren.

Die Fahndungsüberprüfung verlief zunächst negativ. Die Beamten stellten beim Abgleich der Fingerabdrücke jedoch fest, dass beide unter anderen Personalien bereits in Deutschland polizeibekannt sind. Gegen den 39-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Baden-Baden wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Der Verurteilte hatte die vom Gericht geforderte Geldstrafe in Höhe von fast 200 Euro nicht beglichen. Der Georgier war zudem erst im vergangenen August in sein Heimatland abgeschoben worden. Die Ausländerbehörde Paderborn hatte gegen den Migranten in der Folge ein bis August 2026 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik verhängt.

Auch der 36-Jährige wurde von den deutschen Justizbehörden gesucht. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz wegen schweren Diebstahls vor. Der Straftäter hatte demnach noch ausstehende Justizschulden von über 4.200 Euro.

Nachdem die mittellosen Georgier erfolglos versucht hatten, unerlaubt mit neuen Personalien in das Bundesgebiet einzureisen, wurden sie nach der Anzeigenbearbeitung und Richtervorführung in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert. Nach der Strafhaft sollen die Männer in ihr Heimatland zurückgewiesen werden. Die Ukrainerin wurde auf freien Fuß entlassen. Die Bundespolizei ermittelt gegen die Frau nun wegen versuchten Einschleusens von Ausländern.