Am frühen Morgen des 29. April kam es in Hemau zu einem Gewaltvorfall, bei dem ein Mann schwer verletzt wurde. Die Kriminalpolizei Regensburg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet nun um Zeugenhinweise.
Gewalt am Morgen in Hemau
Gegen 7 Uhr am Mittwoch, den 29. April, ereignete sich in Hemau, Landkreis Regensburg, eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Schauplatz des Geschehens war die Riedenburger Straße. Ein zunächst verbaler Streit eskalierte in Gewalt. Nach bisherigen Ermittlungen waren ein 50-jähriger deutsch-kasachischer Staatsangehöriger und sein 45-jähriger deutscher Schwager beteiligt.
Einsatz eines Gegenstands und Verletzungen
Im Verlauf der Auseinandersetzung verletzte der 50-Jährige den 45-Jährigen unter Verwendung eines nicht näher spezifizierten Gegenstandes. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen am gesamten Körper, auch im Kopfbereich. Der verletzte Mann wurde in ein Krankenhaus eingeliefert; Lebensgefahr besteht nach aktuellem Kenntnisstand jedoch nicht.
Polizeiliche Maßnahmen und Ermittlungen
Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg übernahm die Sachbearbeitung. Beamte führten am Tatort umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen durch. Die Ermittlungen richten sich nun gegen den 50-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Er wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Donnerstag, 30. April, dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Regensburg vorgeführt.
Haftbefehl erlassen und Zeugenaufruf
Der zuständige Richter erließ Haftbefehl gegen den 50-Jährigen, setzte diesen jedoch unter Auflagen außer Vollzug. Die Kriminalpolizei Regensburg bittet Personen, die den Vorfall in der Riedenburger Straße beobachtet haben oder sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Telefonnummer 0941/506-2888 zu melden.
Info
Die gefährliche Körperverletzung ist im deutschen Strafgesetzbuch (§ 224 StGB) geregelt. Sie unterscheidet sich von der einfachen Körperverletzung durch die Art und Weise der Tatausführung. Gründe hierfür können unter anderem die Verwendung einer Waffe, eines gefährlichen Werkzeugs, ein hinterlistiger Überfall oder die Begehung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung sein. Als gefährliches Werkzeug gelten Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Art der Verwendung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.