Bundespolizei

Gesuchte Chinesin in Untersuchungshaft genommen

Die Bundespolizei hat eine chinesische Staatsangehörige, die versucht hatte, illegal einzureisen, am Dienstag (10. Dezember) ins Gefängnis nach Traunstein gebracht. Sie gab sich bei der Grenzkontrolle an der A93 bei Kiefersfelden zunächst ahnungslos und erklärte, nicht gewusst zu haben, dass ihre Busreise sie nach Deutschland führte.

Die Kontrollbeamten stellten bei der Überprüfung der Personalien der Frau fest, dass die Ausländerbehörde der Stadt Heilbronn im Jahr 2023 gegen die 44-Jährige aufgrund illegaler Erwerbstätigkeit und unerlaubten Aufenthalts die Ausweisung verfügt und gegen sie ein mehrjähriges Wiedereinreiseverbot verhängt hatte.

Darüber hinaus konnten die Rosenheimer Bundespolizisten nachvollziehen, dass ihre Fahrt mit dem italienischen Reisebus nach drei vorausgegangenen aktenkundigen Fällen inzwischen der vierte Verstoß gegen das bestehende Einreiseverbot war. Der Blick in den Polizeicomputer offenbarte zudem, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig aufgrund eines Verfahrens wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung am Aufenthaltsort der Chinesin interessiert war.

Nach ihrer Festnahme führten die Beamten die Frau, die sich mit einer spanischen Aufenthaltserlaubnis hatte ausweisen können, beim Amtsgericht in Traunstein vor. Auf richterlichen Beschluss hin wurde die Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen. In der Traunsteiner Justizvollzugsanstalt muss sie auf die nächsten Verfahrensschritte warten.

Bundespolizei Bandendiebstahl Waldmünchen Regensburg

Erfolgreiche Wiederbelebung

Am Dienstagnachmittag (10. Dezember) konnte ein Mann am Bahnhof in Kufstein wiederbelebt werden. Die geglückte Reanimation hat der 48-Jährige wohl insbesondere dem örtlichen Rettungsdienst sowie Beamten der Rosenheimer Bundespolizei zu verdanken.

In der Kufsteiner Bahnhofshalle warteten die Bundespolizisten zunächst auf die Einfahrt eines Zuges, der regelmäßig in Richtung Deutschland verkehrt. In diesem sollten sie grenzpolizeiliche Kontrollen durchführen. Unvermittelt wurden sie jedoch von Passanten auf einen medizinischen Notfall in einem Nahverkehrszug aufmerksam gemacht. Vom Bahnsteig aus erkannten sie, dass ein Mann auf dem Boden des Zuges lag. Andere Reisende hatten bereits begonnen, Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten.

Während ein Streifenbeamter wie auch der Lokführer die Polizei beziehungsweise den Rettungsdienst verständigten, begab sich eine Bundespolizistin unmittelbar zu dem regungslosen Mann. Nach Überprüfung seiner Vitalzeichen begann sie sogleich mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Diese führte sie bis zum Eintreffen des Kufsteiner Rettungsdienstes fort.

Die Reanimationsmaßnahmen zeigten Wirkung: Der Mann begann, wieder eigenständig zu atmen. Nachdem sein Kreislauf stabil genug erschien, wurde der polnische Staatsangehörige zur weiteren Versorgung mit dem Rettungswagen nach Innsbruck ins Klinikum gebracht.

Haft wegen verbotener Prostitution und Zurückweisung nach Bulgarien

Am Nikolaustag (6. Dezember) haben Bundespolizisten eine gesuchte ungarische Staatsangehörige wegen Ausübung verbotener Prostitution in Strafhaft gebracht. Der geplante Besuch eines Freundes in Deutschland endete für einen Syrer in Bulgarien.

In den frühen Morgenstunden des 6. Dezember kontrollierte die Bundespolizei Lindau am Grenzübergang Hörbranz (BAB96) die Insassen eines Kleinbusses mit ungarischer Zulassung. Bei der Überprüfung einer mitreisenden Ungarin schlug der Fahndungscomputer an. Gegen die 24-Jährige lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut wegen Ausübung verbotener Prostitution vor. Die Frau hätte demnach eine Geldstrafe von rund 1.500 Euro einschließlich Verfahrenskosten zu begleichen gehabt.

Da sie nicht über die geforderte Summe verfügte, lieferten die Bundespolizei Beamten die Ungarin zur Verbüßung der verhängten Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Memmingen ein.

Im weiteren Tagesverlauf kontrollierten die Lindauer Bundespolizisten im EuroCity 97 von Zürich nach München einen syrischen Staatsangehörigen. Der 27-Jährige konnte sich lediglich mit einem bulgarischen Fremdenpass und einem nur für Bulgarien gültigen Aufenthaltstitel ausweisen. Die Beamten stellten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass gegen den Migranten ein bis April 2027 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik besteht.

Der Mann war erst im Oktober dieses Jahres wegen eines abgelehnten Asylantrags nach Bulgarien abgeschoben worden. Nach eigenen Angaben wollte er nun einen Freund in München besuchen. Von seinem Einreiseverbot wollte er hingegen nichts gewusst haben.

Die Bundespolizisten zeigten den Syrer wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Migrant noch am selben Abend mit dem Flugzeug nach Bulgarien zurückgewiesen.