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Bundespolizei Waldmünchen

Bundespolizei Bayern: Meldungen am 19.04.2025

Bundespolizei

Arbeitsfahrt endet mit Anzeigen und Zurückweisung

Am Montag (14. April) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) den Weg zweier Arbeitskollegen trennen müssen. Der türkische Fahrzeuglenker verfügte nicht über eine Fahrerlaubnis und ausreichende Papiere für den Grenzübertritt. Der schweizerische Kollege kam mit dem Gesetz in Konflikt, da er eine kleine Menge Drogen bei der Einreise dabeihatte.

Lindauer Bundespolizisten zogen am Montagvormittag am Kontrollplatz Sigmarszell einen Van mit schweizerischer Zulassung aus dem Verkehr. Die beiden im Kanton St. Gallen wohnhaften Männer, ein 38-jähriger Türke und ein 22-jähriger Schweizer, gaben an, mit dem Firmenwagen zum Arbeiten nach München zu fahren.

Der türkische Fahrzeuglenker konnte den Beamten zwar seinen schweizerischen Aufenthaltstitel, jedoch keinen gültigen Reisepass vorlegen. Auf Nachfrage gab er außerdem an, seinen Führerschein in seinem Privatwagen liegengelassen zu haben. Diese Aussage enttarnen die Bundespolizisten allerdings als Lüge. Die Beamten fanden heraus, dass dem Mann bereits im Jahr 2018 die Fahrerlaubnis entzogen wurde und er in der Schweiz und in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen darf. Die Bundespolizisten zeigten den Mann wegen versuchter unerlaubter Einreise und Fahrens ohne Fahrerlaubnis an. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten hinterlegte der Beschuldigte noch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500 Euro und wurde durch die Beamten schließlich ohne den Firmenwagen zurückgewiesen.

Den Bundespolizisten war bereits während der Personenkontrolle ein seltsamer Geruch in die Nasen gestiegen. Da die beiden Männer jedoch angaben, keine Drogen mitzuführen, schauten die Beamten genauer nach und wurden in der Gürteltasche des Schweizers fündig. Da die Einfuhr von Cannabis weiterhin verboten ist, erhielt der 22-Jährige aufgrund des Mitführens eines Tütchens Cannabisblüten Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung und das Konsumcannabisgesetz. Die Sachbearbeitung hierzu wird der Zoll übernehmen. Der Mann kam schließlich auf freien Fuß.

 

Bundespolizei Polizei Schleusung Grenzpolizei Furth im Wald
Bild: Bundespolizei

 

Unbekannter flüchtet nach Sexualdelikt

Ein Mann belästigte im Regionalzug nach München eine 38-Jährige sexuell. Er entblößte sein Glied und manipulierte daran. Die Frau verfolgte den flüchtigen Täter nach Ankunft in München. Die Bundespolizei sucht Zeugen.

Mittwochabend (16. April) gegen 19:30 Uhr bestieg ein bislang unbekannter Mann in Pfaffenhofen an der Ilm den Regionalzug in Richtung München. Im Zug nahm er eine Sitzreihe hinter einer 38-jährigen Frau chilenischer Staatsangehörigkeit Platz. Der Mann sprach sie unvermittelt an und stellte ihr einige persönliche Fragen, die die in München Wohnende nicht beantworten wollte. Als sie sich kurz darauf erneut umdrehte, soll der Unbekannte seine Hose geöffnet und sein Glied entblößt haben.

Während er die 38-Jährige mit seinem Blick fixierte, manipulierte er an seinem Glied. Nach Ankunft des Zuges in München gegen 20 Uhr flüchtete der unbekannte Mann sofort zu Fuß in Richtung des U-Bahnbereichs des Hauptbahnhofs. Die Chilenin verfolgte den Flüchtigen bis dorthin und wählte gleichzeitig den Polizeinotruf. Im U-Bahnbereich konnte die 38-Jährige schließlich durch eine Bundespolizeistreife angetroffen werden. Der Unbekannte war jedoch geflüchtet.

Er wird wie folgt beschrieben:

   -ca. 25 Jahre -helle Haut, blonde kurze Haare, ca. 1,80m groß, 
osteuropäischer Phänotyp -schwarze Jacke, blauer Kapuzenpullover, 
graue Hose und schwarze Schuhe

Die Bundespolizei bittet Zeugen der Tat oder Personen, die Hinweise zum Täter geben können, sich unter der Rufnummer 089 515 550 0 zu melden.