Bei einer Grenzkontrolle in Eslarn/Tillyschanz hat die Bundespolizei einen per Haftbefehl gesuchten 32-Jährigen festgenommen. Gegen den Mann laufen zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Verkehrs-, Betrugs- und Eigentumsdelikten.
Festnahme bei Einreise aus Tschechien
Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus kontrollierten den Mann am Donnerstagnachmittag, den 07. Mai 2026, bei der Einreise aus Tschechien. Der 32-jährige Deutsche war mit einem Pkw über den Grenzübergang Tillyschanz bei Eslarn nach Deutschland eingereist.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vorlag. Hintergrund sind zahlreiche Fälle von Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Zahlreiche Ermittlungsverfahren
Nach Angaben des Amtsgerichts Regensburg soll der Mann allein in den Jahren 2025 und 2026 rund ein Dutzend Mal ohne Führerschein gefahren sein. Zusätzlich werden ihm Eigentums-, Betrugs- und Betäubungsmitteldelikte vorgeworfen.
Demnach laufen im Großraum Regensburg insgesamt 29 Ermittlungsverfahren gegen den 32-Jährigen. Weil er keinen festen Wohnsitz besitzt und für Behörden bislang nicht erreichbar war, wurde Untersuchungshaft angeordnet. Auch andere Staatsanwaltschaften suchten den Mann, unter anderem wegen weiterer Verkehrsdelikte sowie Urkundenfälschung.
Weitere Verstöße festgestellt
Bei der Kontrolle fanden die Beamten im Handschuhfach mehrere Dokumente, darunter einen Personalausweis, eine EC-Karte und einen Aufenthaltstitel, die nicht auf den Mann ausgestellt waren. Die Dokumente waren zudem im Fahndungssystem zur Eigentumssicherung ausgeschrieben.
Auch die am Fahrzeug angebrachten tschechischen Kennzeichen standen zur Sicherstellung im Fahndungssystem und gehörten laut Polizei zu einem anderen Fahrzeug. Nach aktuellem Ermittlungsstand bestand zudem kein gültiger Versicherungsschutz für das Auto.
Da der 32-Jährige erneut ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, übernahm die Polizeiinspektion Vohenstrauß die weiteren Ermittlungen wegen verschiedener Verstöße gegen das Straßenverkehrs- und Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Urkundendelikten.
Vorführung beim Amtsgericht
Der Festgenommene soll im Laufe des Freitags dem Amtsgericht Regensburg vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht werden.