Bundespolizei

Seit 10 Jahren gesuchter Drogenkurier festgenommen

Am 7. Januar nahmen Beamte der Bundespolizei einen polnischen Staatsangehörigen fest, der seit fast einem Jahrzehnt wegen Rauschgiftdelikten gesucht wird.

Der 37-Jährige wurde bei seiner Einreise aus Warschau mit geplantem Weiterflug nach Amsterdam von Bundespolizisten festgestellt. Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass er bereits seit Juli 2014 durch das Landgericht Limburg/Lahn wegen Einfuhr und Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt ist.

Die Bundespolizei vollstreckte den 2014 erlassenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Limburg/Lahn, wonach der Pole noch 387 Tage Freiheitsstrafe verbüßen muss. Nach der Festnahme wurde die Person der Justizvollzugsanstalt Erding überstellt, wo sie ihre Strafe antreten wird.

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Symbolbild Festnahme

Zeugenaufruf: Pfefferspray im Zug

Am Dienstagmittag (7. Januar) soll in einem RE3 (Strecke Freising – München) Pfefferspray versprüht worden sein. Die Bundespolizei sucht nach Zeugen und Geschädigten.

Gegen 12:30 Uhr teilte eine 22-jährige Deutsche mit, dass sie und weitere Reisende eines RE3 auf Höhe Laim starkes Kratzen im Hals sowie starken Hustenreiz bemerkten. Die Frau aus der Schwanthaler Höhe gab zudem an, dass von einer bislang unbekannte Frau – kurz darauf beim Halt in Laim – zwei bislang unbekannte Männer beobachtet wurden, die den Zug verlassen und einen Gegenstand in einen Mülleimer geworfen hätten. Die Männer sollen zuvor durch lautes, ungebührliches Verhalten im Zug auch mehrere Reisende auf sich aufmerksam gemacht haben.

Die Bundespolizei wertet nun Videoaufzeichnungen der S-Bahn und vom Bahnsteig aus, um den Männern auf die Spur zu kommen. Wer in dem Zusammenhang Wahrnehmungen gemacht hat, evtl. selbst geschädigt wurde oder Angaben zu beiden Unbekannten geben kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 089/515550-0 bei der Bundespolizeiinspektion München zu melden.

Bundespolizei bringt zwei Migranten in Zurückweisungshaft

In den vergangenen Tagen (6. und 8. Januar) hat die Bundespolizei einen nigerianischen und einen tunesischen Staatsangehörigen aufgegriffen. Die beiden in Deutschland abgelehnten Asylbewerber sitzen nun in Zurückweisungshaft. Eine Abschiebung war bisher aufgrund der ungeklärten Identität gescheitert.

Am Montagabend (6. Januar) kontrollierten Lindauer Bundespolizisten im EuroCity (Zuglauf Zürich-München) einen nigerianischen Staatsangehörigen. Der 46-Jährige versuchte, aus der Schweiz kommend in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Einen Reisepass oder einen gültigen Aufenthaltstitel konnte er den Beamten allerdings nicht vorlegen. In seiner Vernehmung gab der Migrant an, von seiner schwangeren Frau aus Frankreich zu kommen. Er würde jedoch in Deutschland leben und bei einem Versanddienstleister als Staplerfahrer und Lagerarbeiter arbeiten. Zwar habe er für Deutschland eine Duldung gehabt, diese sei ihm jedoch gestohlen worden.

Die Beamten konnten ermitteln, dass der Mann bereits zweimal erfolglos in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte. Eine Abschiebung in sein Heimatland scheiterte bislang jedoch wegen fehlender Personaldokumente. Zudem hatte er auch in Italien, Belgien, der Schweiz und Frankreich Asylanträge eingereicht, jedoch in keinem dieser Länder die Verfahren abgewartet. Da die Gefahr bestand, dass der Nigerianer erneut untertauchen werde, führte die Bundespolizei den Migranten am Dienstag beim Amtsgericht Lindau vor. Die Richterin ordnete die Haft zur Sicherung der Zurückweisung an. Der Mann wurde anschließend in die Abschiebehafteinrichtung Hof eingeliefert.

Auf einen ähnlich gelagerten Fall stießen die Lindauer Bundespolizisten, als sie am Mittwoch (8. Januar) am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) die Insassen eines Fernbusses mit dem Routing Rom-Frankfurt kontrollierten. Ein tunesischer Staatsangehöriger wies sich gegenüber den Beamten mit einer deutschen Duldung für Personen mit ungeklärter Identität aus. Weiterhin zeigte er auf seinem Smartphone ein Foto eines tunesischen Reisepasses mit abweichenden Personaldaten vor. Weitere Dokumente, die ihn zur Einreise legitimieren würden, konnte er allerdings nicht vorweisen.

Die Bundespolizisten stellten bei der Überprüfung fest, dass der 27-Jährige erstmalig 2022 unerlaubt nach Deutschland eingereist war und bei den hiesigen Behörden einen Asylantrag gestellt hatte. Dieser wurde 2024 rechtskräftig abgelehnt. Eine Abschiebung in sein Heimatland scheiterte aber auch in diesem Falle auf Grund der ungeklärten Identität des Mannes. Die Bundespolizisten zeigten den Busreisenden wegen versuchter unerlaubter Einreise an, führten ihn dem Richter am Amtsgericht Lindau vor und lieferten den Festgenommenen in Zurückweisungshaft in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein.