Bundespolizei

Nach Schlag gegen Bahnhofsuhr: Situation eskaliert

Am späten Donnerstagabend (16. Januar) schlug ein 28-Jähriger im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes gegen eine Bahnhofsuhr. Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit beobachteten dies und stellten ihn zur Rede, woraufhin die Situation eskalierte.

Gegen 22.15 Uhr schlug ein 28-jähriger Mann gegen eine Bahnhofsuhr, ohne dass diese dabei Schaden nahm. Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit beobachteten die Situation und stellten den Mann zur Rede. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, die von Sicherheitskräften und der Polizei geklärt wurde. Dessen 30-jähriger Begleiter ging dazwischen und versuchte ihn aus den Griffen der Security zu befreien, woraufhin diese den Eritreer ebenfalls zu Boden brachten und dort fixierten.

Dabei soll es ihm gegenüber auch zu einer Bedrohung und Beleidigung gekommen sein. Alarmierte Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen alle Beteiligten zur Aufklärung des Sachverhaltes mit zur Bundespolizei-Wache zur Denisstraße. Der 28-Jährige klagte über Schmerzen im Kopfbereich, benötige vor Ort jedoch keine medizinische Versorgung.

Die Beamten haben Ermittlungen sowohl gegen den 28-jährigen Mann wegen Nötigung als auch gegen sechs Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit wegen Nötigung, Beleidigung und Bedrohung aufgenommen.

Bundespolizei Bandendiebstahl Waldmünchen Regensburg

Bundespolizei stellt gefälschten Führerschein sicher

Am Donnerstag (16. Januar) hat die Bundespolizei auf der BAB 96 einen Fahrzeuglenker ohne gültige Fahrerlaubnis ertappt. Der müde Syrer hatte seinen Wagen in der Kontrollstelle abgestellt, um kurz zu schlafen.

Am Donnerstagmorgen fiel einer Streife der Bundespolizei Lindau ein geparktes Fahrzeug in der Kontrollbucht an der Anschlussstelle Sigmarszell auf. Als die Beamten den Kleintransporter mit Ravensburger Kennzeichen inspizierten, fanden sie eine Person schlafend auf dem Fahrersitz vor.

Nachdem die Bundespolizisten den Mann wecken konnten, wies sich der 21-jährige syrische Staatsangehörige mit einer deutschen Fiktionsbescheinigung und einem ukrainischen Führerschein aus. Während es bei der Fiktionsbescheinigung nichts zu beanstanden gab, stellten die Beamten bei der Überprüfung des Führerscheins mehrere Unstimmigkeiten fest. Die Bundespolizisten ermittelten, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelte. In seiner Vernehmung gab der Migrant an, dass er sich über Freunde für 2.200 Euro den gefälschten Führerschein besorgt habe, um seiner Arbeit nachgehen zu können.

Die Bundespolizisten zeigten den Syrer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung an. Sein Vater muss sich als Halter des Fahrzeugs wegen Zulassen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Drei Fahndungstreffer der Bundespolizei

Am Donnerstag (16. Januar) hat die Kemptener Bundespolizei am Füssener Grenztunnel (BAB 7) drei Fahndungstreffer gelandet und dabei knapp 4.000 Euro Justizschulden eingetrieben. Wie sich herausstellte, war der Gesuchte einschlägig polizeibekannt.

Eine Bundespolizei-Streife kontrollierte gegen Mittag in der Kontrollstelle die beiden Insassen eines in Deutschland zugelassenen Wagens. Bei der Überprüfung stellen die Beamten fest, dass gegen den Beifahrer seit Ende 2024 drei Fahndungsausschreibungen vorlagen. Außerdem war der Deutsche als Betäubungsmittelkonsument und in über 40 Fällen von zumeist schweren Diebstahlsdelikten bereits seit Jahren polizeibekannt.

Gegen den gebürtigen Baden-Württemberger lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) wegen Urkundenfälschung vor. In diesem Fall war der Gesuchte den Justizbehörden die durch das Gericht verhängte Geldstrafe in Höhe von fast 700 Euro schuldig geblieben. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg hatte wegen Diebstahls einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann erlassen. Der geschuldete Gesamtbetrag belief sich hier auf rund 3.200 Euro. Weiterhin war die Staatsanwaltschaft Rottweil wegen besonders schweren Falls des Diebstahls per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach dem 26-Jährigen.

Der Mann konnte schließlich die fast 4.000 Euro aufbringen und damit eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden, so die Bundespolizei.

Basierend auf Pressemitteilungen der Bundespolizei