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Bundespolizei
Schal wird zum Auslöser für Schlägerei
Sonntagmittag (13. Oktober) gerieten ein 29-Jähriger und ein 34-Jähriger im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes aneinander. Infolge der Auseinandersetzung musste der 29-Jährige im Krankenhaus behandelt werden. Auslöser war ein Schal. Gegen 12:00 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion München über eine Schlägerei im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofs informiert. Nach ersten Ermittlungen ging der 29-jährige Somalier mit seinem Begleiter an dem 34-jährigen Ugander vorbei und riss ihm den lose umgehängten Schal vom Hals.
Daraufhin drehte sich der 34-Jährige aus München unvermittelt um und schlug auf den Jüngeren ein, der daraufhin zu Boden ging. Anschließend attackierte der Ugander ihn mit Schlägen und Tritten. Bislang unbekannte Passanten griffen ein, versuchten sich zwischen die beiden Männer zu stellen und konnten weitere Handgreiflichkeiten bis zum Eintreffen der Bundespolizei verhindern. Der augenscheinlich leicht am Kopf verletzte Somalier verhielt sich gegenüber den Einsatzkräften so aggressiv, dass er gefesselt werden musste. Zur weiteren Sachbearbeitung wurden die Männer zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht.
Dort wurde der Rettungsdienst zur Versorgung des wohnsitzlosen Somaliers hinzugezogen. Dieser brachte den 29-Jährigen zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus, das er noch am selben Tag wieder verlassen konnte. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Ugander einen Wert von 1,75 Promille und bei dem Geschädigten einen Wert von 2,0 Promille. Nach einer Blutentnahme wurde der Ugander entlassen. Gegen ihn wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Die unbekannten Reisenden, die in das Geschehen eingegriffen haben, werden gebeten, sich mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 089 515 550 0 in Verbindung zu setzen.
Vater zahlt Geldstrafe für Sohn
Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Sonntag (13. Oktober) im Rahmen der Grenzkontrollen an der A93 mehrere Männer verhaftet, die jeweils mit einem Haftbefehl gesucht wurden. Einer von ihnen musste sich auf einen längeren Gefängnisaufenthalt einstellen. Dank der spontanen Unterstützung seines Vaters blieb ihm die Haft jedoch erspart.
Bei der Kontrolle eines Pkw-Fahrers auf Höhe Kiefersfelden fanden die Beamten mithilfe des Polizeicomputers heraus, dass es sich bei dem jungen Mann um einen gesuchten Syrer handelt. Gegen den 20-Jährigen, der sich mit einem niederländischen Fremdenpass auswies, lag seit vergangenem Jahr ein Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen wegen Einschleusens von Ausländern vor. Demnach hätte er eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro zahlen oder ersatzweise eine 80-tägige Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Mangels finanzieller Möglichkeiten stand seine Einlieferung in eine Haftanstalt unmittelbar bevor.
Erst ein Anruf bei seinen Eltern in den Niederlanden veränderte seine Situation. Der verständigte Vater des Verhafteten fuhr über die deutsch-niederländische Grenze und besuchte die nächstgelegene Dienststelle der Bundespolizei in Kleve. Dort zahlte er Sonntagnacht den Betrag ein, den sein Sohn zu entrichten hatte. Dieser konnte dank der väterlichen Zuwendung seine Reise schließlich doch noch fortsetzen.
Dagegen blieb einem polnischen Staatsangehörigen der Gang ins Gefängnis nicht erspart. Der 24-jährige Insasse eines Reisebusses wurde Sonntagmorgen an der Inntalautobahn grenzpolizeilich kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Bundespolizisten heraus, dass das Amtsgericht in Heidelberg Mitte 2022 einen Strafbefehl gegen den Polen erlassen hatte. Demzufolge hätte er wegen einer Körperverletzung eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen müssen.
Nach seiner unfreiwilligen Reiseunterbrechung gelang es dem festgenommenen Polen nicht, seine Justizschulden zu begleichen. Er wurde – wie gerichtlich festgelegt – für die Dauer von 40 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.
Auch ein Eritreer, der von der Bundespolizei auf Höhe Kiefersfelden kontrolliert wurde, musste aufgrund eines Strafbefehls der Heidelberger Justiz in Haft. Der 26-Jährige konnte sich bei der Grenzkontrolle nicht ausweisen. Mithilfe seiner Fingerabdrücke fanden die Beamten heraus, dass er wegen einer 2023 begangenen Sachbeschädigung 400 Euro als Strafe zu zahlen hatte. Ersatzweise hätte er 40 Tage lang ins Gefängnis gehen müssen. Der Mann hatte kein Geld und wurde ins Bernauer Gefängnis gebracht. Während seines mehrwöchigen Haftaufenthalts wird er sich voraussichtlich mit einer Strafanzeige wegen illegaler Einreise auseinanderzusetzen haben, denn der Afrikaner verfügt über keine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik.
Geschleuster wegen Mordes gesucht
Am Samstag (12. Oktober) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) eine mutmaßliche Schleusungsfahrt vereitelt. Der Fahrer, ein in Deutschland wohnhafter Türke, hatte versucht, einen Landsmann unerlaubt über die Grenze zu bringen. Gegen den Beifahrer, der sich mit einem fremden Dokument auswies, lag ein internationaler Haftbefehl wegen Mordes vor.
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten gegen Abend die zwei türkischen Insassen eines in Deutschland zugelassenen Wagens. Der 43-jährige Fahrer, der im Landkreis Unna wohnt, verfügte unter anderem über eine deutsche Niederlassungserlaubnis. Der 45-jährige Beifahrer legte einen schweizerischen Aufenthaltstitel vor. Die Beamten erkannten jedoch, dass der Mann sich missbräuchlich mit dem fremden Dokument ausgewiesen hatte. Durch die Überprüfung der Fingerabdrücke stellten die Polizisten die Identität des Türken sowie eine Fahndungsausschreibung fest. Gegen den Mann lag ein internationaler Haftbefehl der türkischen Behörden wegen Mordes vor.
Der 43-jährige Fahrer, der erstmals 2004 nach Deutschland eingereist und unter anderem wegen schweren Raubes polizeibekannt geworden war, erhielt eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens von Ausländern. Die Beamten beschlagnahmten nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Kempten über 4.400 Schweizer Franken zum Zwecke der Einziehung und entließen den Beschuldigten später auf freien Fuß.
Die Bundespolizisten zeigten den mutmaßlich Geschleusten wegen versuchter unerlaubter Einreise und Missbrauchs von Ausweispapieren an und beschlagnahmten sein Smartphone. Die Beamten führten den Verhafteten am Sonntag beim Amtsgericht Kempten vor und lieferten ihn anschließend in vorläufige Auslieferungshaft in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.