Die Bundespolizei Waidhaus hat am Wochenende bei Grenzkontrollen auf der A6 zwei Haftbefehle vollstreckt. Beide Betroffenen konnten durch die sofortige Bezahlung ihrer offenen Forderungen eine Haftstrafe vermeiden.
Erzwingungshaft wegen 60 Euro Bußgeld
Bei der Kontrolle eines internationalen Linienbusses auf der Strecke Warschau–Paris überprüften Beamte einen 34-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Gera nach dem Mann fahnden ließ.
Das Amtsgericht Stadtroda hatte den 34-Jährigen bereits im November 2025 wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld von 60 Euro verurteilt. Da die Forderung bislang nicht bezahlt worden war, wurde eine Erzwingungshaft von zwei Tagen angeordnet.
Der Mann beglich noch vor Ort sowohl die Geldbuße als auch zusätzliche Verfahrenskosten in Höhe von 41 Euro und konnte anschließend seine Reise fortsetzen.
Geldstrafe nach Diebstahl bezahlt
Am Sonntagvormittag kontrollierten Bundespolizisten zudem einen 20-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung stellten die Beamten eine Fahndungsnotierung der Justiz fest.
Das Amtsgericht Völklingen hatte den Mann im Juli 2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 440 Euro verurteilt. Da auch diese Forderung bislang offen war, hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen.
Durch die Zahlung der Geldstrafe sowie weiterer Verfahrenskosten in Höhe von 158 Euro konnte der 20-Jährige eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.