Bericht der Bundespolizei Waidhaus
Am Donnerstag (12. Januar) haben Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus innerhalb von 24 Stunden vier Haftbefehle vollstreckt .Insgesamt waren 3.000 Euro Justizschulden zu begleichen.
Am Donnerstagvormittag haben Bundespolizeifahnder einen 46-jährigen Italiener in Waidhaus kontrolliert. Er war Insasse eines Fernreisebusses auf dem Weg nach Prag. Das Amtsgericht Regensburg hatte reges Interesse an dem Mann, er wurde gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht. Der 46-Jährige wurde im Februar 2022 wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Da er diese nicht bezahlt hatte und er einer Gerichtsverhandlung wegen Erschleichen von Leistungen im November 2022 unentschuldigt fernblieb, erließ das Amtsgericht Regensburg einen weiteren Haftbefehl, um ihn dem Gericht vorzuführen. Beamte der Bundespolizei lieferten ihn am Donnerstagabend in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.
Auch ein 35-jähriger Rumäne hatte Schulden bei der deutschen Justiz. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden verurteilte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 670 Euro. Der 35-Jährige war Mitfahrer in einem Pkw und wurde an der A6 in Waidhaus kontrolliert und festgenommen. Da er seine Geldstrafe bei der Dienststelle der Bundespolizei bezahlen konnte, wurde ihm die Weiterreise gestattet.
Ein 36-jähriger Slowake konnte seine Justizschulden hingegen nicht begleichen. Die Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Weiden wurde bei einer Kontrolle an der A6 in Waidhaus festgestellt. Das Amtsgericht Weiden verurteilte den Slowaken wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 830 Euro.
Er muss nun seine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Weiden antreten.
Einen weiteren Fahndungserfolg konnten die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus in der Nacht von Donnerstag auf Freitag für sich verbuchen. Bei einer Kontrolle eines moldauischen Kleinbusses in Waidhaus konnten die Zivilfahnder der Bundespolizei eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Potsdam feststellen. Der 21-jährige Rumäne wurde wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 330 Euro verurteilt. Er konnte seine Justizschulden bei der Bundespolizei Waidhaus begleichen und im Anschluss die Weiterreise antreten.