Gegen die Waffenbesitzer leitet die Bundespolizei nun Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein

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Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Donnerstag (12. September) zwei gesuchte Straftäter festgenommen und drei verbotene Waffen sichergestellt. Die per Haftbefehl gesuchten Männer konnten ihre Justizschulden bezahlen und weiterreisen. Gegen die Waffenbesitzer leitet die Bundespolizei nun Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.

Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte das Amtsgericht Offenbach einen 30-jährigen Rumänen bereits vor drei Jahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro, die er bis jetzt nicht bezahlt hatte. Der darauffolgende Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt wurde jetzt bei der Inspektion Waidhaus vollstreckt. Beamte kontrollierten den Osteuropäer bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus und nahmen ihn fest. Um der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen, bat er einen Freund in Recklinghausen seine offene Justizrechnung zu bezahlen. Dieser bezahlte die Justizschulden des Rumänen bei der Polizei in Recklinghausen ein und ersparte dem 30-Jährigen somit einen zweimonatigen Gefängnisaufenthalt.


Ein weiterer Verkehrssünder ging den Grenzbeamten in der Nacht auf Freitag ins Netz. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte den 29-Jährigen wegen nicht bezahlter Justizschulden mittels Haftbefehles gesucht. Im März 2023 verurteilt ihn das Amtsgericht Dortmund wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro. Diese beglich der Rumäne nun an der Grenzkontrollstelle in Waidhaus und konnte somit der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe entgehen und weiterreisen.

Auch die Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion erhielt Zuwachs. Ein Schlagring und zwei verbotene Springmesser ergänzen jetzt des Fundus in Waidhaus. Die Waffenbesitzer mussten ihre verbotenen Gegenstände bei Grenzkontrollen an der A6 in Waidhaus abgeben und konnten im Anschluss weiterreisen.  Die Bundespolizei leitet in allen Fällen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.