Bundespolizei
Gefälschten Aufenthaltstitel beschlagnahmt
Beamte der Bundespolizei Waidhaus entlarvten am Freitag (27. September) bei Grenzkontrollen an der A6 einen Urkundenfälscher, der den Beamten einen gefälschten Aufenthaltstitel vorgelegt hatte. Es folgten die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung, sowie die Zurückweisung des Mannes nach Tschechien.
Die Reise nach München endete für den 32-jährigen Nigerianer bereits an der A6 bei Waidhaus. Bei der Einreisekontrolle nach Deutschland legte er den Beamten einen gefälschten italienischen Aufenthaltstitel vor und wurde auf frischer Tat ertappt. Er muss sich nun wegen versuchter unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet und wegen Urkundenfälschung verantworten. Die Beamten leitet in beiden Fällen Ermittlungsverfahren ein.
Der gefälschte Aufenthaltstitel lagert jetzt in der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Waidhaus. Die Zurückweisung des Nigerianers nach Tschechien erfolgte noch am selben Tag.
Verkehrssünder fährt ein – Bundespolizei Waidhaus nimmt gesuchten Straftäter fest
Beamte der Bundespolizei nahmen in der Nacht auf Sonntag (29. September) bei Grenzkontrollen in Waidhaus einen gesuchten Verkehrssünder fest. Sie lieferten den per Haftbefehl gesuchte Mann direkt von der A6 in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
Der Insasse eines Fernreisebusses nach Brügge blieb in der Nacht auf Sonntag im Fahndungsnetz der Bundespolizei hängen. Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus kontrollierten den 32-jährigen Kroaten bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus und ließen die Handschellen klicken. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte wegen nicht bezahlter Justizschulden Haftbefehl gegen den Kroaten erlassen. Ursächlich dafür war der Urteilsspruch des Amtsgerichts Oberhausen im Juli 2023. Das Gericht verurteilte den 32-Jährigen wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.900 Euro.
Diese hatte er nur teilweise beglichen und entzog sich daraufhin der deutschen Justiz. Den offenen Restbetrag in Höhe von 3.000 Euro konnte er bei der Kontrolle an der A6 in Waidhaus nicht bezahlen und muss nun die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten antreten.