Berching.  Am 21.04.2022 erhielt eine 59-jährige Frau von einer bislang unbekannten Person eine Textnachricht über WhatsApp. Der oder die Unbekannte gab sich darin als die Tochter der Empfängerin aus und bat leihweise um rund 1.800 Euro für sie zu überweisen. Da sie angeblich momentan nicht auf ihr Konto zugriefen könne, gab sie eine andere Kontoverbindung an.

Die 59-jährige überwies sofort den Betrag in dem Glauben, es handle sich tatsächlich um die Bitte und Notlage ihrer Tochter. Leider erst am nächsten Tag wurde sie in der Tageszeitung auf einen Artikel zu genau dieser Betrugsmasche aufmerksam und fragte daraufhin bei ihrer Tochter nach. Sie hatte natürlich nie um Geld gebeten. Polizeiliche Ermittlungen wurden eingeleitet und Anzeige erstattet.

Die Polizei Neumarkt warnt nochmals ausdrücklich vor der WhatsApp-Betrugsmasche. Unbekannte Täter nehmen hierbei Kontakt über Messenger-Dienste auf und geben sich als Angehörige aus. Dabei wird regelmäßig angegeben, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit der Angehörigen sei. Im Anschluss wird die Überweisung von Geldbeträgen erbeten, da man sich in einer Notlage befinde oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne.

So oder so ähnlich beginnen in den meisten Fällen die ersten Kontakte im Zusammenhang mit Betrug über Messenger-Dienste:

“Hallo Mama, mein Handy ist kaputt gegangen. Hier meine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen.” 

“Hallo Papa, mein Handy hatte einen Wasserschaden. Hier meine neue Handynummer. Die alte Nummer kannst du bitte überschreiben.”

 So verhalten sie sich richtig:

  • Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihren Angehörigen oder kontaktieren Sie diese unter der „alten“ Nummer. Sollten Sie Zweifel an der Identität haben, kontaktieren Sie die Polizei. Diese wird überprüfen, ob ein strafbares Handeln vorliegt und gegebenenfalls ein Anzeigenverfahren einleiten.
  • Tätigen Sie keine Überweisung nur aufgrund eines Chatverlaufs.
  • Sichern Sie gegebenenfalls den Chatverlauf durch Screenshots, da die entsprechenden Nachrichten in der Regel im Nachgang durch die unbekannten Täter gelöscht werden und geben Sie keine weiteren persönlichen Daten preis. Die Screenshots können wichtige Beweismittel in einem Strafverfahren sein.

(Bericht und Bild: Polizei Neumarkt)