Neustadt/Wn., Sulzbach-Rosenberg, Bodenöhr, Kurzmeldungen Polizei Amberg Roding, Kemnath, Bundeswehr, Burglengenfeld, Neumarkt

Alkohol Fahrten gestoppt


Brand in Parkstein


Unfälle beim Ausparken und Sturz


Zeugenaufrufe


Info

Trunkenheit im Verkehr: Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit.