(Bericht der Polizei Amberg) – Der Geschäftsführer eines Pizza-Lieferservice brachte am Freitagvormittag seine Tageseinnahmen vom Vortag zur Bank. Bei der Überprüfung der Echtheit des eingezahlten Geldes durch einen Bankangestellten stellte sich ein 20 EUR-Schein als Falsifikat heraus. Der Geldschein wurde durch die Bank eingezogen und der Polizeiinspektion Amberg übergeben. Den Schaden hat hierbei der Einzahlende, welcher grundsätzlich keinen Ersatz für eingezahltes Falschgeld erhält.

Die Polizeiinspektion Amberg gibt in diesem Zusammenhang Tipps zur Erkennung von Falschgeld:


Im vergangenen Jahr sank der Anteil an Falschgeld im Zahlungsverkehr, dennoch blüht der Handel mit gefälschten Banknoten. Mit drei einfachen Tipps können Sie Falschgeld von echten Banknoten unterscheiden.

Alle derzeit im Umlauf feststellbaren Falsifikate können nach dem Prüfschema „Fühlen – Sehen – Kippen“ als Fälschung erkannt werden.

Tipp: Ein verdächtiger Geldschein kann mit einer unverdächtigen (echten) Banknote verglichen werden und anhand folgender Echtheitsmerkmale als Fälschung erkannt werden.

– Fühlen: Griffigkeit und Festigkeit des Papiers, fühlbare Elemente auf Vorderseite (Druckbild als Relief, Schriftzug „BCE ECB …“, Schraffuren am Rand)
– Sehen: Wasserzeichen als Schattenbild, Porträt-Hologramm (bei der 2. Euro-Serie ab 20-Euro-Note mit transparentem Fenster), Sicherheitsfaden
– Kippen: Wertzahl und Euro-Symbol (€) sowie regenbogenfarbige Veränderung auf dem Hologrammstreifen (2. Euro-Serie: zusätzlich Porträt der Europa und Hauptmotiv), Farbwechsel bei Smaragdzahl (auf Vorderseite der 2. Euro-Serie sowie Rückseite der 1. Euro-Serie ab
50-Euro-Note), Glanzstreifen (Rückseite)
Um keine Spuren zu verwischen, die für polizeiliche Ermittlungen relevant sein könnten, sollte Falschgeld vorsichtig behandelt und bei der nächsten Polizeidienststelle abgegeben werden.

Insgesamt ist das Risiko, mit Falschgeld in Berührung zu kommen, jedoch als gering einzuschätzen. Wenn Ihnen eine Banknote verdächtig vorkommt, sollten Sie diese stets prüfen.

Denn: Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist strafbar!