Die Bundespolizei verzeichnete am Wochenende an den Grenzübergängen im Landkreis Cham mehrere signifikante Vorfälle.
Drogenverdacht führt zu Bestechungsversuch
Am späten Freitagabend (1. Mai) gegen 22:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg ein einreisendes Fahrzeug. Bei der 22-jährigen deutschen Fahrerin stellten die Polizisten drogentypische Ausfallerscheinungen fest, was den Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss begründete. Zur weiteren Klärung des Sachverhaltes und für einen Urintest wurden die Frau und ihr 24-jähriger deutscher Begleiter zur Dienststelle verbracht. Ein freiwillig durchgeführter Schnelltest bei der Fahrerin verlief positiv auf Cannabis.
In der Folge versuchte der 24-jährige Beifahrer, die polizeilichen Maßnahmen abzuwenden. Er bot einer Beamtin 500 Euro sowie einen Dönergutschein an, unter der Bedingung, den Vorfall „unter den Tisch zu kehren“. Die Polizeibeamtin wertete dieses Handeln unmissverständlich als Bestechungsversuch und zog unverzüglich weitere Kollegen hinzu. Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen hat daraufhin Ermittlungen gegen den 24-Jährigen wegen des Verdachts der Bestechung eingeleitet. Nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen wurde beiden Personen die Weiterreise gestattet.
Waffen und verbotene Gegenstände sichergestellt
Neben dem versuchten Bestechungsdelikt kam es am Wochenende zu weiteren Aufgriffen im Rahmen der Grenzfahndung. Bereits am Freitagabend (1. Mai) kontrollierten Beamte eine 40-jährige Deutsche im Stadtgebiet von Furth im Wald, unmittelbar nach ihrer Einreise aus Tschechien. Bei der Durchsuchung ihres Personenkraftwagens entdeckten die Einsatzkräfte in der Mittelkonsole ein Reizstoffsprühgerät. Der Gegenstand verfügte nicht über die erforderliche amtliche Zulassungskennzeichnung.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich am Sonntag (3. Mai) gegen 17:30 Uhr am Grenzübergang Waldmünchen / Höll. Dort kontrollierten Bundespolizisten einen 31-jährigen rumänischen Staatsangehörigen als Beifahrer in einem PKW. Im Handschuhfach des Fahrzeugs fanden die Beamten ein Springmesser, welches dem Mann zugeordnet werden konnte. Da er kein berechtigtes Interesse für den Besitz des Messers vorweisen konnte, wurde es sichergestellt.
Die Bundespolizei leitete in beiden Fällen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein. Die Gegenstände wurden amtlich sichergestellt und den Betroffenen jeweils die Weiterreise gestattet.
Info
Die Bestechung ist ein Straftatbestand (§ 334 StGB), bei dem einem Amtsträger ein Vorteil für die Vornahme einer Diensthandlung angeboten, versprochen oder gewährt wird.