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Grenzpolizei Waidhaus: Drogenfunde, Haftbefehle und Verstöße

Grenzpolizei

Marihuana im Gepäck – Anzeige bei der Einreise

Waidhaus. Im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen kontrollierten Fahnder der Grenzpolizei Waidhaus am Freitagnachmittag einen Pkw mit tschechischer Zulassung. Der Fahrer, ein slowakischer Staatsangehöriger, wollte in das Bundesgebiet einreisen. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten eine geringe Menge Marihuana. Das Betäubungsmittel wurde beschlagnahmt. Der Mann erhielt eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.

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Foto: Polizei

Ohne Fahrerlaubnis auf der A6 – Haftbefehl verhindert

Vohenstrauß. Am Samstagnachmittag überprüften Schleierfahnder einen belgischen Kleintransporter auf der BAB A6 in Richtung Landesgrenze. Der rumänische Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zudem lag ein Haftbefehl gegen ihn vor. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Mann konnte durch die Zahlung eines Geldbetrags im niedrigen vierstelligen Bereich einer Inhaftierung entgehen. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Verbotenes Messer und Drogen bei Grenzkontrolle entdeckt

Waidhaus. Bei einer weiteren Kontrolle am Sonntagabend stoppte die Grenzpolizei ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung bei der Einreise nach Deutschland. Im Innenraum des Fahrzeugs entdeckten die Beamten ein Armband mit einer versteckten Klinge – ein verbotenes Messer. Zudem wurden beim Fahrer, einem deutschen Staatsangehörigen, geringe Mengen Haschisch und Marihuana in seiner Unterhose sichergestellt. Aufgrund drogentypischer Ausfallerscheinungen wurde ein Drogentest durchgeführt, der positiv ausfiel. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, der Mann musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Er wird nun wegen Verstößen gegen das Waffen-, Betäubungsmittel- und Straßenverkehrsgesetz angezeigt.

Haftbefehl bei Kontrolle auf der A6 vollstreckt

Vohenstrauß. In der Nacht auf Montag kontrollierten Schleierfahnder einen moldauischen Pkw auf der A6 in Fahrtrichtung Grenze. Bei einem Mitfahrer stellten die Beamten einen bestehenden Haftbefehl fest. Der Moldauer konnte durch die Zahlung eines Betrags im niedrigen vierstelligen Bereich die Haft abwenden.