Bei einer Grenzkontrolle auf der A6 stellten Beamte der Bundespolizei einen gesuchten Verkehrssünder fest. Der 43-Jährige muss nun eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.


Haftbefehl
Foto: BP Waidhaus

Grenzkontrolle auf der A6

Waidhaus. Am Sonntag, den 12. Juli 2026, führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus Kontrollen auf der Autobahn 6 durch. Bei der Einreise aus Tschechien fiel den Einsatzkräften ein Kleintransporter auf. Bei der Überprüfung der Insassen stellten die Beamten fest, dass gegen den 43-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen mehrere Fahndungsnotierungen vorlagen.


Mehrere Fahndungsnotierungen festgestellt

Die Bundespolizei prüfte die Personalien des Mannes genauer. Dabei kamen mehrere Fahndungseinträge ans Licht. Das Amtsgericht Hameln hatte den 43-Jährigen im April 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro oder ersatzweise zu einer mehrwöchigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich waren Kosten des Verfahrens in Höhe von 85 Euro angefallen.


Geldstrafe nicht bezahlt: Haftbefehl erlassen

Da der Verurteilte die Geldstrafe bislang nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Hannover einen Haftbefehl gegen ihn. Auch während der Grenzkontrolle konnte der 43-Jährige die geforderte Summe nicht begleichen. Die Beamten nahmen ihn daraufhin fest.


Einlieferung in JVA Weiden

Die Bundespolizisten lieferten den Mann in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein. Zusätzlich stellten sie seinen bulgarischen Führerschein sicher, da die Staatsanwaltschaft Hannover ein Fahrverbot angeordnet hatte. Die Staatsanwaltschaft Cottbus zeigte zudem wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz Interesse an seinem Aufenthaltsort. Der Bulgare wird nun in der JVA Weiden die im Haftbefehl angeordnete mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.